Beschlussvorschlag:

Dem SV Eintracht Wildenloh e.V. wird für die  Anschaffung und Installation einer automatischen Beregnungsanlage sowie für die Herstellung eines Grundwasserbrunnens für die beiden Sportplätze am Rotdornweg ein Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 25.000,- €, bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ebenfalls Förderungen durch den Landessportbund und den Landkreis Ammerland gewährt werden. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel teilt er auf Nachfrage des RH Bischoff mit, derzeit seien im Gemeindegebiet noch zwei offizielle Plätze in Wildenloh, einer in Klein Scharrel, einer in Husbäke und einer in Osterscheps nicht mit Beregnungsanlagen ausgestattet.

 

Auf Nachfrage des Grundmandatars Apitzsch, der den Beschlussvorschlag ausdrücklich unterstützt, erläutert BMin Knetemann, der heutige Beschlussvorschlag stelle wie alle anderen Beschlussvorschläge aus Fachausschüssen lediglich eine Empfehlung zur entsprechenden Beschlussfassung durch den VA oder Rat dar. Welche Maßnahmen schlussendlich tatsächlich für eine Realisierung im kommenden Haushaltsjahr vorgesehen würden, läge letztlich im Rahmen der Haushaltsplanungen in der Entscheidungshoheit des Rates.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA sodann folgenden