SB Kleinschmidt trägt die Sachstände vor (Anlage 4 zu diesem Protokoll).

 

Auf Nachfrage des RH Jacobs teilt BMin Knetemann mit, alle das Verkehrsrecht betreffenden Anträge, bspw. auch hinsichtlich der Beschilderung von Straßen und Wegen, lägen in der Entscheidungshoheit des Landkreises und seien daher in den Edewechter Gremien nicht zu beraten. Allerdings seien bspw. im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes Empfehlungen an den Landkreis erarbeitet worden. Bzgl. des Kleinbahn-Radwanderweges stehe eine Änderung der Vorfahrtsregelung zugunsten des Radverkehrs im Raume, worüber ebenfalls der Landkreis zu entscheiden habe, fügt SB Kleinschmidt an.

 

Auf eine Frage des RH Heiderich-Willmer stellt SB Kleinschmidt klar, der Punkt „Breeweg/Holljestraße – Einrichtung einer die Tempo 30-Zone“ beziehe sich auf den gesamten Verlauf der Holljestraße ab der Einmündung/Kreuzung Breeweg.

 

In diesem Zusammenhang berichtet FBL Torkel, der TenneT-Leitungsbau im Gemeindegebiet stehe an, weswegen derzeit die damit verbundene Beanspruchung der gemeindlichen Straßen geprüft werde. Wie üblich sei ein entsprechender Gestattungsvertrag einschl. eines Beweissicherungsverfahrens geschlossen worden. Seitens der Gemeinde Edewecht würden zeitnah in Gesprächen Verbesserungsvorschläge für die in Anspruch zu nehmenden Trassen erörtert. Vorbereitend würden in den nächsten Tagen Maßnahmen der Beweissicherung eingeleitet. Dies betreffe den Rudenbrook und die Schoolstraat. Das Vorgehen entspreche im Übrigen den einschlägigen Vereinbarungen zwischen TenneT und der Gemeinde Bad Zwischenahn, mit der die weiteren Schritte in einem gemeinsamen Termin mit TenneT abgestimmt wurden. Über weitere Entwicklungen werde zu gegebener Zeit berichtet.