Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für eine weitere Kindertagesstätte mit vier Gruppen beauftragt. Nach Auswertung dieses Verfahrens wird entschieden, ob eine weitere Einrichtung ausgeschrieben werden soll. Sofern sich keine angemessene Wirtschaftlichkeit erreichen lässt, werden die Verfahren nicht weitergeführt.

 


SGL Schöbel erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) eingehend die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen und FBL Torkel stellt ausführlich die wesentlichen Punkte des in der Vorlage unter Punkt 2 beschriebenen Auswahlverfahrens dar. Er verdeutlicht insbesondere, durch den Verzicht auf den Bau von Einrichtungen in Eigenregie könnten weitere sehr langfristige finanzielle Belastungen bzgl. der Gebäudeunterhaltung und -ertüchtigung vermieden werden, weswegen vordergründig höhere Mietkosten letztlich auf lange Sicht doch einen monetären Vorteil böten. Die Defizitabdeckung dürfe nicht nur auf die rein finanzielle Sicht abgestellt werden, sondern müsse insbesondere auch geforderte qualitative Aspekte berücksichtigen. In Anbetracht der in Rede stehenden Auftragssummen sei das Auswahlverfahren EU-weit durchzuführen, wobei allerdings mit Interessenbekundungen aus dem Ausland eher nicht zu rechnen sei. Bei planmäßigem Verlauf könne u. U. bereits in der nächsten VA-Sitzung ein erstes Ergebnis bekanntgegeben und sodann über das weitere Vorgehen beraten werden.

 

Einhellig wird der Verwaltungsvorschlag begrüßt, zumal bereits jetzt dringend benötigte Betreuungsplätze fehlten.

 

Auf Fragen aus der Ausschussmitte wird verwaltungsseits weiter ausgeführt, Kostengegenüberstellungen zu Miet- und Eigenbaulösungen könnten naturgemäß erst nach dem Eingang einschlägiger Investor- bzw. Träger-Angebote erarbeitet werden. Die üblichen Mietdauern lägen im Bereich von 20 bis 25 Jahren. Selbstverständlich würden die kleineren Bauerschaften auch weiterhin im Blick behalten. Allerdings sei zu beachten, dass die dort bereits bestehenden Einrichtungen derzeit aufgrund der gesetzlich geforderten Größen der erforderlichen Außenanlagen nicht mehr erweitert werden könnten. Dies bedeute ggf. einen Ankauf weiterer Flächen oder den Neubau oder Ankauf von Gebäuden. Insofern sei bzgl. der Bereitstellung einschlägiger Betreuungsplätze die Ausweitung des Angebots von Tagesmüttern bzw. - vätern nicht außer Acht zu lassen, weswegen der Landkreis Ammerland einschlägige Ausbildungskurse und finanzielle Förderungen anbiete und auch durch die Gemeinde Edewecht Förderungen in kleinerem Umfang möglich seien. Zu bedenken sei dabei, dass Tagespflegestellen spätestens wieder wegfielen, wenn die betreffenden Tagesmütter oder -väter das Rentenalter erreichten, weshalb die Akquise neuer Tagespflegepersonen wichtig sei. Sofern Interessierte Hilfestellung zur Einrichtung einer Tagespflegestelle benötigten, sei die Kollegin Koch gerne bereit, die notwendigen Kontakte herzustellen. Im GEWOS-Gutachten seien die ganz aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen noch nicht enthalten. Vergleiche man allerdings die Basisvariante mit der positiven Variante, sei festzustellen, dass beide sich nicht extrem unterschieden, weshalb nicht davon auszugehen sei, dass sich nach Einrechnung aktuellster Entwicklungen gänzliche andere Bedarfe ergäben. Sollte die Errichtung einer oder auch einer zweiten Kindertageseinrichtung über das vorgeschlagene Verfahren in Frage kommen, könne im optimalen und besten Fall das notwendige Verfahren in vier bis fünf Monaten abgeschlossen und in der Folge die Errichtung der notwendigen Gebäude im Verlauf eines weiteren Jahres realisierbar sein.

 

Schlussendlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden