Beschlussvorschlag:

Die Arbeit und die öffentliche Beteiligung des Seniorenbeirates Edewecht wird

begrüßt. Zur Konkretisierung der Unterstützung des Seniorenbeirates Edewecht durch die Gemeinde Edewecht werden die „Grundlagen für eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Edewecht und dem Seniorenbeirat Edewecht“ beschlossen mit der Maßgabe, dass in deren Ziffer 8 der Bauausschuss und der Straßen- und Wegeausschuss gestrichen werden.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel spricht sich in einer intensiven Diskussion RH Gauger entschieden für die Gewährung eines beratenden Mandats für den Seniorenbeirat und ggf. weitere Beiräte wie bspw. den Behindertenbeirat in möglichst vielen Fachausschüssen aus. Dies werde vom NKomVG gedeckt und in anderen Kommunen bereits gelebt. Hierdurch könne einerseits ohne weiteren Aufwand Fachexpertise in die Ausschüsse geholt und andererseits den betreffenden Gruppen eine unmittelbare Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen gewährt werden. Gerade die ältere Generation werde prozentual anwachsen, weswegen deren Belange besonders zu beachten seien.

 

Die übrigen Fraktionen vertreten dagegen einhellig die Auffassung, durch die von den Edewechter Wahlberechtigten gewählten Ratsmitglieder würden deren Interessen selbstverständlich gehört und in die Ausschüsse und damit in die Beratungen und Entscheidungen getragen. Es sei im Übrigen allen Bevölkerungsgruppen und -schichten hinlänglich bekannt, dass Wünsche, Anregungen und Kritik jederzeit an Ratsmitglieder gerichtet werden könnten. Eine darüberhinausgehende breite Beteiligung bestimmter Gruppen in einer Vielzahl von Fachausschüssen könne leicht zu einer für Alle belastenden Ausdehnung der Sitzungen führen. Es stehe den Gremien im Übrigen frei, zu bestimmten Beratungspunkten bestimmte Gruppen hinzuzuladen. Im Rat seien zudem etliche Ratsmitglieder in der Altersgruppe des Seniorenbeirats vertreten, wodurch die einschlägigen Interessen ohnehin im Blick behalten werden dürften. Für das Interessenspektrum des Jugendgemeinderates, dem derzeit ein beratender Sitz in allen Fachausschüssen und dem Rat zustehe, sei dies dagegen nicht der Fall, zumal die dort vertretenen Jugendlichen keine Möglichkeiten hätten, Ratsmitglieder zur Wahrung ihrer Interessen zu wählen. Nach allem könne eine beratende Stimme über den Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss hinaus auch im Sport- und Kulturausschuss mitgetragen werden. Weitere Ausschüsse sollten in diese Regelung dagegen nicht einbezogen werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden