Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Beschlussvorlage Nr. 2023/FB I/4106 ergebenden Eckdaten die Planung für das Haushaltsjahr 2024 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum vorzubereiten.

 


FBL Pannemann erläutert die Vorlage und weist darauf hin, aufgrund der unter dem vorigen TOP einstimmig gefassten Beschlussempfehlung müsse die Verwaltung künftig anders als bisher planen und denken. Hierzu sei es unumgänglich, die Eckpunkte der jeweils kommenden Haushalte und Finanzplanungszeiträume bereits früher als bislang üblich festzulegen. Für die kommenden 3 Haushaltsjahre lägen die voraussichtlich zu planenden Investitionssummen aufgrund der bisherigen Planungssystematik und der Bindung dieser Mittel insbesondere für die drei großen Maßnahmen „GOBS Friedrichsfehn“, „Heinz zu Jührden-Halle“ und „Neubau Feuerwehr Osterscheps“ noch über dem künftig grds. geltenden Investitionsrahmen von max. 7,5 Mio. €. Für die Ratsmitglieder werde künftig eine Darstellung der Aufwandssituation je Maßnahme im Verlaufe eines Jahres nicht mehr im bisherigen detailscharfen Umfang zur Verfügung gestellt werden können, wenn auch der jeweils jährlich einzuhaltende Finanzrahmen ohne Frage einzuhalten sei. Wichtigstes Fazit dieser Vorlage sei aber, die neuen Strategieziele hinsichtlich der Finanzen könnten erreicht werden.

 

Auf eine Verständnisfrage des RH Brunßen erläutert FBL Pannemann, der Beginn der in der Prioritätenstufe 1 aufgeführten Maßnahmen sei jeweils für das sich an den Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum anschließende  Haushaltsjahr - hier also für 2028 - vorgesehen.

 

Auf weitere Nachfrage des RH Brunßen wird verwaltungsseits ausgeführt, die in der Prioritätenliste vorgesehene jährliche Aufteilung der Investitionssummen für die Entwicklung des alten Stadion-Geländes korrespondierten zeitlich durchaus mit einer realistischen Umsetzung der Maßnahme im Falle einer Förderzusage aus Bundesmitteln aus dem aktuell aufgelegten Förderprogramm, wenn auch die Summen u. U. noch anzupassen seien, weil die aktuelle Förderkulisse hinsichtlich der prozentualen Förderung unter dem Niveau der bisherigen Förderprogramme liege. In diesem Zusammenhang unterstreicht RH Brunßen noch einmal den ausdrücklichen Wunsch seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen, diese Maßnahme möglichst unter Einwerbung von Fördermitteln umzusetzen. Erst wenn der erneute Versuch der Verwaltung auf Aufnahme in das aktuelle Förderprogramm nicht fruchte, müsse über andere Finanzierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Nach Gesprächen mit verschiedenen Mitgliedern des Bundestages sehe er allerdings gute Chancen, nunmehr eine Förderzusage zu erhalten.

 

Auf Nachfrage des RH Bekaan teilt FBL Torkel mit, der aktuelle Mietvertrag für die Flüchtlingsunterkunft in Süd-Edewecht laufe Ende 2023 ab. Die Verwaltung stehe bereits in Verhandlungen über die Anmietung eines für diesen Zweck geeigneten im Vergleich etwas größeren Gebäudes in Husbäke. Eine mögliche Entwicklung hinsichtlich des ehemaligen Custodialgebäudes könne dagegen derzeit noch nicht dargestellt werden.

 

Zum Ausbau des Breeweges als Fahrradstraße oder -zone hätten verwaltungsseits Gespräche mit dem Landkreis stattgefunden, berichtet FBL Torkel auf Nachfrage des RH Heiderich-Willmer, Rückmeldungen dazu stünden allerdings noch aus. Ein aktueller Sachstand könne für die nächste Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses avisiert werden. Sei eine Veränderung der derzeitigen Priorisierung politisch gewünscht, sei dies, wie in allen anderen Fällen auch, selbstverständlich möglich. RH Heiderich-Willmer bittet sodann um eine Verschiebung dieser Maßnahme in die Prioritätenliste 2. Hiergegen erheben sich keine Einwendungen, weswegen die Verwaltung die Prioritätenliste entsprechend anpassen wird (Anlage 3 zu diesem Protokoll).

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden