Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Steuerungstechnik für das Hallen- und Freibad unter Voraussetzung der Einhaltung des Kostenrahmens in Höhe von 85.000 € zu beauftragen. Die Mittel werden außerplanmäßig gem. § 117 NKomVG bereitgestellt.

 


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Hier sind keine Eintragungen erforderlich!