Beschlussvorschlag:

Für das Teilstrategiefeld „Finanzen“ werden folgende Zielstellungen beschlossen:

 

-       Das Investitionsniveau orientiert sich für künftige Haushaltsplanungen an der Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel.

-       Für den Kernhaushalt wird eine vollständige Entschuldung in der laufenden Wahlperiode angestrebt. Eine Neuverschuldung wird nur für rentierliche Investitionen in Betracht gezogen.

-       Der Ergebnishaushalt muss einen substanziellen Beitrag über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zum Finanzhaushalt leisten.

 

 


Nach eingehender Erläuterung der Vorlage signalisiert RH Heiderich-Willmer namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er bittet jedoch, die Zielstellungen um rentierliche generationengerechte Klimaschutzmaßnahmen zu ergänzen. Wenn auch das Ziel, kommenden Generationen keine Schulden zu hinterlassen, richtig und wichtig sei, sei ebenso wichtig die Überlassung einer vernünftigen Lebensgrundlage.

 

Dieser Leitgedanke, führt FBL Pannemann aus, habe im Arbeitskreis einhellig Zustimmung gefunden. Welche Maßnahmen künftig aufgrund der im Beschlussvorschlag aufgeführten Zielstellungen tatsächlich umgesetzt würden, entscheide weiterhin der Rat, dem somit jederzeit die Möglichkeit offenstehe, den Fokus auf klimaschützende Projekte zu legen. Im Übrigen sei die Relevanz klimaschützender Maßnahmen noch ausführlich im Teilstrategiefeld „Umwelt“ zu erarbeiten.

 

RH Brunßen schließt sich den Ausführungen des RH Heiderich-Willmer und den Ausführungen des FBL Pannemann an und unterstreicht, wenn es tatsächlich gelänge, den Kernhaushalt vollständig zu entschulden, sei dies nicht nur als großer Erfolg zu werten, sondern auch eine besondere Leistung im Sinne der Nachhaltigkeit. Zudem habe man damit gleichzeitig ein Alleinstellungsmerkmal in der Region. Im Übrigen beruhe die grds. Ausrichtung auf einen jährlichen Investitionsrahmen von 7,5 Mio. € auf den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre. Seien aus besonderen Gründen für bestimmte Jahre höhere Investitionen vonnöten, sei dies durch die anstehende Beschlussfassung nicht ausgeschlossen. Die fraktionsübergreifend, leider ohne Beteiligung der Gruppe GfE, erarbeiteten Zielstellungen böten der Verwaltung eine gute Orientierung für künftige Haushaltsplanungen und beinhalteten selbstverständlich auch die Umsetzung des bis 2026 umzusetzenden Edewechter Klimaschutzkonzeptes.

 

BMin Knetemann wertet den heute zu beratenden Beschlussvorschlag als Meilenstein, der die Entscheidungshoheit des Rates ausdrücklich in keiner Weise beschränke. Für die Verwaltung werde künftig bei der wirtschaftlichen Betrachtung investiver Maßnahmen die Rentierlichkeit einen deutlich höheren Stellenwert haben.

 

RF Bründermann hinterfragt die Sinnhaftigkeit, zinslose oder zinsgünstige Kredite abzulösen, wenn u. U. für künftige Maßnahmen Kredite zu einem deutlich höheren Zinssatz aufgenommen werden müssten. Vielleicht sei es sinnvoller, statt der Ablösung der Kredite die dafür benötigten Summen direkt in Maßnahmen zu investieren. Verwaltungsseits wird darauf verwiesen, die Entschuldung einer Kommune stelle einen überaus langen Prozess dar. Dieser Aspekt sei im Übrigen auch nicht zu dieser Beschlussfassung, sondern an anderer Stelle zu betrachten. Die heute beratene Beschlussempfehlung diene einzig der Initiierung eines künftigen Planungsrahmens für die kommunalen Finanzen.

 

RH Dr. Fittje stimmt der Argumentation der Verwaltung zu und betont, durch die Ablösung von Krediten würden nicht nur Zinslasten entfallen, sondern insbesondere Tilgungssummen zur Finanzierung anderer Maßnahmen freigesetzt.

 

Nach allem wird die vorgeschlagenen Beschlussempfehlung von allen Ausschussmitgliedern mitgetragen und der Ausschuss unterbreitet dem Rat über den VA folgenden