RH Brunßen äußert seinen Unmut darüber, dass trotz einmütiger Vorberatungen und extra angesetzter Informationsveranstaltung durch den VA-Grundmandatar Gauger gegen eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren votiert wurde, dieser in der nachfolgenden Sitzung des VA jedoch nicht anwesend gewesen sei, um seine Beweggründe zur Diskussion zu stellen. Durch dieses Verhalten sei eine zeitnah erforderliche Beschlussfassung ohne Begründung um drei Wochen verzögert worden. Ein solches Verhalten zeuge nicht von einem guten Umgang miteinander.