Ein Einwohner bittet um Auskunft, ob die gesamte Ortsdurchfahrt Friedrichsfehns als Tempo-30-Zone ausgewiesen und dort zudem ein Dauerblitzer installiert werden kann. Nach seinem Empfinden werde durch den Kraftverkehr die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht eingehalten, was eine große Gefahr insbesondere für Schulkinder darstelle.

 

BMin Knetemann kann den vorgetragenen Wunsch nachvollziehen, stellt allerdings klar, allein der Landkreis entscheide über Geschwindigkeitsregelungen auf Landes-, Kreis- u. Gemeindestraßen. Ein entsprechender Antrag müsse daher an den Landkreis gerichtet werden, die Verwaltung sei dabei gerne behilflich. Allerdings, betont BMin Knetemann ausdrücklich, seien die Erfolgsaussichten gering. Vielleicht veränderten die Ergebnisse des Modell-Projekts in Edewecht die einschlägige Praktik des Landkreises in Hinsicht auf Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Installierung eines Dauerblitzers könne gerne beim Landkreis angefragt werden. Seitens der Gemeinde könnten Geschwindigkeiten allenfalls mit einem mobilen Gerät gemessen werden, jedoch sei die Gemeinde nicht befugt, Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden; dies obliege einzig dem Landkreis und der Polizei. Eine Unterschriftenaktion bzgl. der vorgetragenen Wünsche könne sicherlich den Antrag untermauern, habe voraussichtlich aber keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Landkreises Ammerland.