Sitzung: 27.06.2023 Rat
Vorlage: 2023/FB I/4058
Beschluss:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt
1.060.224,14 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt 97.214,96 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 31.01.2022.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 7.971.318,91 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG in
Verbindung mit § 24 Abs. 3 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht,
den Fehlbetrag aus dem Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von
-29.959,29 € aus Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zu decken.
5. Der
Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden