Beschluss:

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt 1.060.224,14 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von insgesamt 97.214,96 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 31.01.2022.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 7.971.318,91 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 24 Abs. 3 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, den Fehlbetrag aus dem Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von -29.959,29 € aus Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu decken.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden