Beschluss:

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt 213.300,92 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt 220.000,00 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 30.09.2021.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 2.605.211,12 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 373.123,81 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden