Sitzung: 27.06.2023 Rat
Vorlage: 2023/FB I/4057
Beschluss:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser
Beschlussvorlage unter Punkt A. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt
213.300,92 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die
unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von insgesamt 220.000,00 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der
Fassung vom 30.09.2021.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von
2.605.211,12 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe
von 373.123,81 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der
Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr
2017.
Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden