Beschluss:

Dem Entwurf der Vergabekriterien für selbstgenutzte Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten wird zugestimmt mit der Maßgabe, die Bewertungspunkte für die „Nachhaltigkeit des geplanten Gebäudes“ (Punkt 2 f) entsprechend den Anforderungen zu den KfW-Programmen 297 und 298 zu berücksichtigen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Torkel unterstützt RF Bischoff namens ihrer Gruppe SPD/FDP die Beschlussempfehlung, regt jedoch an, für künftige Baugebiete darauf zu achten, dass auch Menschen, die ihre Jugend in den entsprechenden Bauerschaften verlebten und nun wieder in diese zurückwollten, im Einheimischenmodell Berücksichtigung finden.

 

Für die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen stimmt auch RH Kuhlmann dem Beschlussvorschlag zu. Zu begrüßen sei insbesondere die Bepunktung der Schaffung einer zweiten Wohneinheit pro Grundstück, wodurch ggf. der Umzug älterer Menschen in kleinere Wohnungen und damit einhergehend die Verfügbarkeit älterer größere Objekte für Familien unterstützt werden könne. Über weitere Modifizierungen bspw. zur Bepunktung ehemaliger Einwohnender der betreffenden Bauerschaften könne gerne nachgedacht werden. Im Rahmen der EU-rechtlichen Vorgaben sei aber zunächst insgesamt ein gutes Konstrukt geschaffen worden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden