Beschluss:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 01.02.2023 bis 03.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften, der im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt wird, wird im Sinne der Beschlussvorlage 2023/FB III/4019 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 


FBL Torkel erläutert die Vorlage und berichtet, auch dieser Städtebauliche Vertrag sei notariell beurkundet worden.

 

RH Apitzsch ist der Auffassung, auch diese Maßnahme schränke die ökologische Vielfalt ein, allerdings stimme seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht dem Vorhaben dennoch zu, weil für das Areal ohnehin bereits ein Bebauungsplan existiert habe. Es sei zu hoffen, dass in diesem Baugebiet wirklich günstiger Wohnraum geschaffen werde, der auch sozial Schwächeren zugänglich sei.

 

Sodann fasst der Rat folgenden