Beschluss:

1.    Die eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Anpassung der textlichen Festsetzung Nr. 9 des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ mit örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht I in der Form, wie sie sich aus dem in der Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2023 vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes ergibt, wird genehmigt.

 

2.    Zu den während der öffentlichen Auslegung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 199 „Heinjehof“ mit örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht I in der Zeit vom 16.02.2023 bis 17.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2022 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

3.    Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger wird der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu beantragen.

 

4.    Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 199 „Heinjehof“ mit örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht I wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 


Zunächst erläutert FBL Torkel die Vorlage und berichtet, der Städtebauliche Vertrag sei heute notariell beurkundet worden.

 

Für die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen führt RH Kuhlmann aus, auch hinsichtlich der Entwicklung von Baugebieten habe ein Umdenken stattgefunden. So solle nicht mehr im Außenbereich auf Moor gebaut, sondern die Innenentwicklung und die Verminderung des Flächenverbrauchs in den Vordergrund gestellt werden. Das Projekt „Heinjehof“ sei nun eine erste bauliche Entwicklung in diesem Sinne, die im Einklang zwischen Politik und Investor hinsichtlich natur-, denkmal- und landschaftsschützenden Aspekten habe gestaltet werden können. Ohne einen in Anbetracht derzeit steigender Zinsen und Baukosten risikobereiten Investor sei eine solche bauliche Entwicklung im Kernort Edewecht sicherlich nicht umsetzbar. Seine Gruppe werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

RH Apitzsch führt aus, innerhalb seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht bestünden durchaus unterschiedliche Meinungen zu diesem Projekt. Persönlich stehe er diesem kritisch gegenüber, da neben der aus seiner Sicht vertretbaren Bebauung des westlichen Areals, die geplante Bebauung des alten Hofgeländes das ortsbildprägende historische Ensemble in der öffentlichen Wahrnehmung negativ beeinflussen werde. Hier sei eine öffentliche Nutzung des bestehenden Ensembles angemessener gewesen. Auch der Aspekt der ökologischen Vielfalt sei in der Planung zu wenig berücksichtigt, weswegen seine Gruppe der Beschlussempfehlung nicht zustimmen könne.

 

RH Bekaan stellt die Zustimmung seiner Gruppe SPD/FDP zum Beschlussvorschlag in Aussicht. Dieses Projekt sei ein wichtiger Baustein zur innerörtlichen Entwicklung. Ob der dort nachhaltig und komprimiert geplante Wohnraum letztlich tatsächlich günstiger angeboten werden könne als bei herkömmlicher Einzelbebauung, bleibe abzuwarten. Entgegen den Ausführungen des RH Apitzsch bewertet RH Bekaan die Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Investor als sehr zufriedenstellend. An vielen Gesprächen, auch auf dem Gelände, hätten alle interessierten Ratsmitglieder teilnehmen und ihre Bedenken und Anregungen einbringen können. Nunmehr werde die gesamte Gebäudestruktur des alten Hofareals erhalten, was in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen leider nicht immer gelungen sei. Er erwarte eine positive Auswirkung der Maßnahme auf den Ort und den angespannten Wohnungsmarkt.

 

RH Kaptein schließt sich diesen Ausführungen an und würde es begrüßen, wenn durch den Investor die Baustile und insbesondere Verblender harmonisch an das bestehende Ensemble und untereinander angepasst würden.

 

RH Gauger pflichtet RH Apitzsch bei und ist zudem der Auffassung, in Edewecht gebe es kaum Bäume, weshalb es ökologisch bedenklich sei, den waldähnlichen Zustand und die dort bestehende Teichanlage auf dem Areal zu zerstören. Leider stehe immer noch die bauliche Entwicklung im Vordergrund, nicht der Schutz der ökologischen Räume.

 

RH Oetje hält RH Gauger entgegen, wer mit offenen Augen durch Edewecht fahre, könne dort sehr wohl Bäume entdecken. Darüber hinaus werde auf dem Heinjegelände der bestehende Baumbestand ausdrücklich geschützt und erhalten. RH Dr. Fittje stimmt dem zu und weist darauf hin, ökologische Vielfalt bestehe nicht nur aus Bäumen, sondern könne auch durch andere Maßnahmen unterstützt werden. Zudem schütze, wie bereits ausgeführt, die Innenentwicklung Außenbereiche vor einer baulichen Entwicklung. Die Anmutung des Areals werde sich darüber hinaus in Anbetracht des aktuellen Zustandes des Geländes mit der baulichen Entwicklung des Areals mit Sicherheit verbessern. Bezüglich der notwendigen Versiegelung der Flächen bittet er noch einmal eindrücklich um Sicherstellung der notwendigen Entwässerung der nördlich des Areals befindlichen Bestandsgrundstücke.

 

FBL Torkel berichtet, es seien bereits einhellige Regelungen mit den betreffenden Anliegenden und dem Investor gefunden worden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden