Beschluss:

1.    Eine Antragsstellung für den Edewechter Klimabonus wird über den 30.06.2023 hinaus ermöglicht.

2.    Die Förderbudgets für die Fördergegenstände werden wie folgt umgeschichtet:

a.    FG I – Balkon PV: Erhöhung um 24.000 Euro auf insgesamt 54.000 Euro. Die maximale Förderhöhe wird auf 250 Euro pro Antrag begrenzt.

b.    FG III – Geringinvestive Maßnahmen: Halbierung des Budgets von 40.000 auf 20.000 Euro.

c.    FG IV: Reduzierung des Budgets von 6.000 Euro auf 2.000 Euro

3.    Der Fördergegenstand I wird schrittweise wieder geöffnet:

a.    01.07.2023: Bewilligung der vorliegenden Anträge aus der Nachrückerliste.

b.    01.07.2023: Online-Antragsstellung ausschließlich für Mieterinnen und Mieter. Antragsstellende mit Wohneigentum werden abgelehnt.

c.    01.08.2023: Online-Antragsstellung für alle Interessenten, sofern Fördermittel verfügbar.

4.    Die Verwaltung wird darüberhinausgehend berechtigt, die o.g. Budgets der Fördergegenstände ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand, umzuverteilen, sofern die Nachfrage dies erforderlich macht. Insbesondere soll hierdurch eine Weiterführung der Energieberatungen sichergestellt werden.

 


FBL Torkel erläutert die Vorlage und weist hinsichtlich der Balkon-PV-Anlagen darauf hin, damit produzierter überschüssiger Strom werde ohne Einspeisevergütung in das öffentliche Netz eingespeist. Darüber hinaus sei festzustellen, dass die Nutzung einer solchen Anlage offenbar zu einem sensibleren Umgang mit dem eigenen Stromverbrauch führe.

 

RH Gauger bedauert das bisherige mangelnde Interesse von Mietparteien am Förderprogramm. Ggf. müsse hierfür noch mehr Werbung gemacht werden. Für die Zukunft wünscht er sich eine Abkehr von technisch basierten Fördergegenständen zugunsten natürlicher Verfahren wie etwa Dach- oder Fassadenbegrünungen.

 

FBL Torkel verweist hierzu auf die bereits vereinbarte Vorbereitung künftiger Fördermodalitäten für die folgenden Jahre im Rahmen eines Arbeitskreises.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat sodann folgenden