GOI Schöbel erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

 

RH Martens teilt mit, dass die Verabschiedung der Satzung in seinen Augen einer Kapitulation gleichkomme. Man dürfe unter keinen Umständen die Jugendlichen wahllos vertreiben. Vielmehr müsse man für diese Jugendlichen geeignete Plätze schaffen.

 

BMin Lausch erläutert, dass es sich lediglich um ein Instrument für die Verwaltung und die Polizei handele, gezielt und unkompliziert Platzverbote auszusprechen.

 

AV Greulich teilt mit, dass sie alle bisherigen Ausführungen nachvollziehen könne. Nichtsdestotrotz sei es für sie wichtiger, dass die Edewechter Grundschulkinder auch zukünftig auf den Schulhöfen gefahrlos spielen könnten.

RH Jacobs spricht sich klar gegen die Verabschiedung der Satzung in der vorgelegten Fassung aus, da z.B. ein Großteil der Schüler der Edewechter Oberschule dann zukünftig nicht mehr ihren Schulhof betreten dürften. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass z.B. ein großer Teil des Schulhofes der Edewechter Oberschule in den Nachmittags- und Abendstunden auch durch Jugendliche und Erwachsene als Sportstätte genutzt werde. Dies sei nach einer Verabschiedung der Satzung nicht mehr möglich.

 

Er schlägt vor, die aktuelle Fassung der Satzung in die Fraktionen zur Überarbeitung zu geben, um dann erneut im Fachausschuss darüber zu beschließen.

 

Der Entwurf der Satzung über die Benutzung von gemeindeeigenen Schulhöfen wird von den Fraktionen des Rates der Gemeinde Edewecht sowie von der Gemeindeverwaltung überarbeitet und in der nächsten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses der Gemeinde Edewecht zur Beschlussfassung erneut vorgelegt.