Beschlussvorschlag:

1.    Eine Antragsstellung für den Edewechter Klimabonus wird über den 30.06.2023 hinaus ermöglicht.

2.    Die Förderbudgets für die Fördergegenstände werden wie folgt umgeschichtet:

a.    FG I – Balkon PV: Erhöhung um 24.000 Euro auf insgesamt 54.000 Euro. Die maximale Förderhöhe wird auf 250 Euro pro Antrag begrenzt.

b.    FG III – Geringinvestive Maßnahmen: Halbierung des Budgets von 40.000 auf 20.000 Euro.

c.    FG IV: Reduzierung des Budgets von 6.000 Euro auf 2.000 Euro

3.    Der Fördergegenstand I wird schrittweise wieder geöffnet:

a.    01.07.2023: Bewilligung der vorliegenden Anträge aus der Nachrückerliste.

b.    01.07.2023: Online-Antragsstellung ausschließlich für Mieterinnen und Mieter. Antragsstellende mit Wohneigentum werden abgelehnt.

c.    01.08.2023: Online-Antragsstellung für alle Interessenten, sofern Fördermittel verfügbar.

4.    Die Verwaltung wird darüberhinausgehend berechtigt, die o.g. Budgets der Fördergegenstände ohne Ratsbeschluss um bis zu 10 Prozent, bezogen jeweils auf den gebenden Fördergegenstand, umzuverteilen, sofern die Nachfrage dies erforderlich macht. Insbesondere soll hierdurch eine Weiterführung der Energieberatungen sichergestellt werden.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch KSB Ross beurteilt RH Bekaan die geplante Umverteilung als sinnvoll. Bei Initiierung dieser Fördermaßnahme habe niemand abschätzen können, welche Fördergegenstände sich einer besonderen Nachfrage erfreuen würden, wenn auch RH von Aschwege schon damals auf bereits bestehende Fördermöglichkeiten für Landwirte von anderen Stellen hingewiesen habe. Er bittet um eine kurze Darstellung, ob verwaltungsseits in Anlehnung an die dauerhafte Förderpraxis einiger anderer Kommunen bereits Überlegungen bzgl. einer Fortführung dieser Fördermöglichkeiten in Folgejahren angestellt würden und regt an, als Punkt 5 der Beschlussempfehlung einen entsprechenden Arbeitsauftrag an die Verwaltung aufzunehmen.

 

BMin Knetemann führt aus, die Entscheidungshoheit über eine Fortführung des Programms und dessen Ausgestaltung obliege dem Rat, auch hinsichtlich der finanziellen Aspekte im Rahmen der Haushaltsberatungen. Hierzu könne u. a. der Arbeitskreis Klima und Umwelt vorbereitend tätig werden.

 

Auch RH Gauger spricht sich für eine längerfristige Fortführung des Förderprogramms, ggf. unter Anlehnung an Programme anderer Kommunen, aus und würde es begrüßen, wenn neben rein technischen Innovationen bspw. auch Dachbegrünungen gefördert würden.

 

Auf Nachfrage RH von Aschweges stellt FBL Torkel klar, übersteige bei einem Fördergegenstand die Nachfrage das Budget, könne aus Budgets mit geringerer Nachfrage als vermutet ein bis zu 10 %iger Anteil abgezogen und auf das überzeichnete Budget übertragen werden. KSB Ross ergänzt, diese Regelung könne ggf. im Herbst des Jahres zum Tragen kommen, weil dann insbesondere bzgl. Balkon-PV-Anlagen noch einmal mit Anträgen zu rechnen sei. Eine Umverteilung kompletter Restbudgets und daraus resultierend eine Schließung bestimmter Fördergegenstände vor Ablauf des Förderzeitraums sei nicht vorgesehen.

 

Auch RH Eiskamp plädiert für eine Weiterführung des Förderprogramms in den folgenden Jahren ggf. auch mit anderen oder weiteren Fördergegenständen wie bspw. Gründächern. Bedacht werden müsse dabei aber, dass die Förderung grds. Menschen mit geringerem finanziellen Spielraum zugutekommen müsse, nicht jedoch solchen, die sich auch ohne Förderungen z. B. teure und große Solaranlagen leisten könnten. Er bittet in diesem Zusammenhang um Auskunft, ob ggf. eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen dem Förderprogramm und dem sog. Umwelttopf möglich sei. Dies sei aus haushaltsrechtlicher Sicht unkritisch, so FBL Torkel, und liege, wie auch die Festlegung der Förderschwerpunkte, ebenfalls in der Entscheidungshoheit des Rates. Heute gelte es allerdings nur, die für 2023 zur Verfügung stehenden Gesamtmittel des Förderprogramms „Edewechter Klimabonus“ so umzuverteilen, dass diese möglichst nachfragegerecht ausgeschüttet werden könnten. Für die kommenden Jahre könnten modifizierte Regelungen im Arbeitskreis und anschließend in den einschlägigen Gremien erarbeitet werden. BMin Knetemann bietet an, künftig in jeder LKU-Sitzung ein Sachstand über die Entwicklung des Förderprogramms zu gegeben.

 

RH Bekaan findet den Vorschlag RH Eiskamps hinsichtlich der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Budgets des Klimabonus und des Umwelttopfes zumindest bedenkenswert. Dabei sei jedoch zu beachten, dass der Klimabonus den Antragstellenden für deren förderfähige Projekte direkt zugutekomme, während der Umwelttopf dem Rat für eigenverantwortliche Projekte zur Verfügung stehe.

 

Solche Überlegungen sollten, so AV Carls, zunächst im Arbeitskreis vertieft werden.

 

Bzgl. der regelmäßigen Berichte zum Stand des Förderprogramms würde RH Bekaan eine häufigere Berichterstattung, bspw. in den VA-Sitzungen, bevorzugen.

 

Auf eine Verständnisfrage RH Frahmanns präzisiert FBL Torkel, die bis zu 10 % möglicherweise umzuschichtenden Budgets bezögen sich immer auf die gebende Fördergegenstände.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden um die Präzisierung der 10 %-Regelung ergänzten