Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der Vergabekriterien für selbstgenutzte Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten wird zugestimmt mit der Maßgabe, die Bewertungspunkte für die „Nachhaltigkeit des geplanten Gebäudes“ (Punkt 2 f) entsprechend den Anforderungen zu den KfW-Programmen 297 und 298 zu berücksichtigen.

 


FBL Torkel erläutert die Vorlage. Hierbei ergänzt er zum Themenkomplex Nachhaltigkeit den Vorschlag, sich bei der Bewertung der Kriterien an den Vorgaben zu den Programmen 297 und 298 der KfW anzulehnen und entsprechende Gutachten als Nachweis gleichzeitig für die Erfüllung der gemeindlichen Kriterien zu akzeptieren. Die Erstellung von Nachweisen eigenständiger gemeindlicher Bewertungskriterien sei in Anbetracht der zu erwartenden Gutachterkosten vollkommen unverhältnismäßig. Nach den KfW – Regeln könnten in der Folge zum Beispiel für das Baugebiet Husbäke erstmalig Punkte für die Einhaltung der Prädikate „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder „klimafreundliches Gebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ vergeben werden. Einzelheiten könnten bei der Festlegung der Vergabekriterien für die einzelnen Baugebiete berücksichtigt werden.

 

RH Eiskamp weist auf die sich durch die veränderten Vergabekriterien ergebende Chance hin, durch Erwerb von Grundstücken durch ältere Einzelpersonen oder Paare aus dem Gemeindegebiet und dortigen Neubau kleinerer Wohneinheiten nunmehr bestehende größere und möglicherweise eher zu finanzierende Altbauten für jüngere Bauwillige oder Familien auf den Markt bringen zu können. Hierdurch werde zudem eine altermäßige Durchmischung bestehender und neuer Wohngebiete gefördert. Alles in allem sei daher in konstruktiver Zusammenarbeit im Arbeitskreis ein guter Kriterienkatalog erarbeitet worden. Dieser Einschätzung schließt sich RH Dr. Fittje an.

 

RF Bischoff bittet um Auskunft, ob auch jungen Leuten, die einen Großteil ihrer Kindheit und Jugend im Gemeindegebiet verlebt, aufgrund von Studium, Ausbildung etc. jedoch einige Jahre außerhalb Edewechts gelebt hätten, Bewertungspunkte zugestanden werden könnten, um diese nicht gegenüber Grundstückinteressierten mit aktuellem Wohnsitz in Edewecht bzw. der Bauerschaft, in der das jeweilige Baugebiet entstehe, zu benachteiligen. FBL Torkel berichtet, diese Überlegung sei intensiv auch im Arbeitskreis diskutiert worden und habe letztlich unter dem Buchstaben „j“ des Punktes 3 Eingang in die Vergabekriterien gefunden.

 

RH Apitzsch spricht sich dafür aus, den erarbeiteten Katalog ohne Änderungen zu beschließen. Zeichne sich in der Folge Änderungsbedarf ab, seien Anpassungen jederzeit möglich. AV Kuhlmann ergänzt, vorgesehen sei ohnehin eine spezielle Abwägung des nun vorliegenden einvernehmlichen Vergaberahmens zu jedem neuen Baugebiet.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden