Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 2 zur Beratungsvorlage ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 – Wildenloh durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf einschließlich örtlicher Bauvorschriften zur Gestaltung zu erarbeiten und mit den von der Planung erfassten Grundstückseigentümern zu erörtern. Dieser wird zur Vorbereitung der öffentlichen Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB dem Bauausschuss wieder zur Beratung vorgelegt.

 


Nach kurzer Erläuterung der Vorlage teilt SB Haase in diesem Zusammenhang mit, bzgl. der Änderung der einschlägigen Bebauungspläne „Föhrenkamp, Am Tannenkamp und Roggenkamp“ finde am 23.05.2023 ein Erörterungstermin mit dem Planungsbüro statt, so dass voraussichtlich noch vor den Sommerferien entsprechende Gespräche mit der betroffenen Anliegerschaft geführt werden könnten.

 

Auf RH Apitzschs Nachfrage wird verwaltungsseits ausgeführt, das weitere Verfahren werde beschlusskonform abgearbeitet und somit nach frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft nach den Sommerferien wiederum dem Bauausschuss zur Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses zur Beratung vorgelegt.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA sodann folgenden