Beschlussvorschlag:

Dem Tennis-Club Edewecht e.V. wird für die Sanierung der sanitären Anlagen sowie der Gebäudestruktur eine Zuwendung in Höhe von 45.000,- € gewährt, welche gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt wird.

 

 


RH Gröber nimmt aufgrund eines Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Sander, in der er auf die ausdrückliche breitensportmäßige und stark kind- und jugendfördernde Ausrichtung des Vereins hinweist, äußert Grundmandatar Apitzsch namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht Bedenken, der Tennis-Club könne seitens der Gemeinde Edewecht möglicherweise gegenüber anderen örtlichen Vereinen überproportional gefördert werden. Im Falle eines Stimmrechts hätte er die Beschlussempfehlung daher nicht unterstützen können.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden