Beschlussvorschlag:

1.    Für die weitere sportfachliche Planung der Sanierung und Erweiterung Sportanlage in Friedrichsfehn wird ein Fachplaner beauftragt.

2.    Die Sportplätze 1 und 3 werden mit automatischen Beregnungsanlagen ausgestattet. Die entstehenden Kosten in Höhe von 85.000,- € werden gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Sander führt BMin Knetemann auf Nachfrage Grundmandatar Apitzsch´ aus, die außerplanmäßig bereitzustellenden Mittel könnten u. a. aus den für 2023 eingeplanten Mitteln für die Sanierung der Heinz zu Jührden Halle entnommen werden, weil für jene Maßnahme bislang immer noch keine Förderzusage vorliege, was in der Folge dazu führe, dass die für dieses Jahr geplanten Arbeiten nicht mehr oder nicht mehr in Gänze umgesetzt werden könnten und somit auch nur ein geringerer finanzieller Aufwand anfalle.

 

Für ihre Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen unterstützt RF Bründermann den Beschlussvorschlag. Sie bittet allerdings um Darlegung, welche Leistungen durch den Fachplaner zu erbringen seien. Hierzu führt BMin Knetemann aus, durch den Fachplaner sei die Maßnahme so weit vorzubereiten, dass im Falle künftiger einschlägiger Fördermöglichkeiten ausreichende Vorplanungen vorlägen. Oft seien die zeitlichen Rahmen zur Antragstellung bestimmter Förderbudgets so eng gesteckt, dass im Falle fehlender aussagekräftiger Vorplanungen eine Antragstellung gar nicht möglich sei.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA sodann folgenden