Beschlussvorschlag:

1.    Ab dem Kindergartenjahr 2023/24 erhalten alle Vorschulkinder der Kindergärten in der Gemeinde Edewecht eine Eintrittskarte für sechs freie Eintritte in das Frei- und Hallenbad Edewecht.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Eltern der Vorschulkinder der Kindergärten in der Gemeinde Edewecht eine Umfrage durchzuführen, ob ein Bedarf an zusätzlichen Schwimmkursen am Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr besteht. Wenn ein entsprechender Bedarf besteht sollen diese Schwimmkurse angeboten werden.

 


Nach ausführlicher Erläuterung der Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) durch FBL Sander unterstützt RH Bekaan den Antrag ausdrücklich, wenn ihn auch wundert, dass dieser nicht wie üblich von den Antragstellenden selbst erläutert wurde. Seine Gruppe SPD/FDP wisse gerne, ob an Freitagen und Sonnabenden das Hallenbad nicht gereinigt werde, denn für diese Tage seien Reinigungszeiten in der Belegungsübersicht nicht aufgeführt, ob die unter TOP 8 der heutigen Sitzung prognostizierten weiteren Gruppen bereits in die Schwimmkursplanungen einbezogen worden seien und ob durch die Ganztagsbeschulung in Osterscheps ab dem kommenden Schuljahr ggf. der Schwimmunterricht für die dort beschulten Kinder in den Nachmittagsbereich verlegt werden könne.

 

SGL Schöbel führt aus, selbstverständlich werde das Hallenbad an allen Wochentagen gereinigt, auch wenn diese Reinigungen in der Belegungsplanung nicht erschienen. An Wochenenden werde dort jedoch aufgrund der im Vergleich zu den Wochentagen mit Schulbetrieb verminderten Nutzung punktuell und in geringerem Maße gereinigt. Durch die ab Sommer 2023 in der GS Osterscheps angebotene Ganztagsbetreuung könne der verpflichtende Schwimmunterricht dieser Schule nicht in die Nachmittagsstunden verlegt werden, weil die Nachmittagsbetreuung ein freiwillig zu nutzendes Angebot darstelle, welches schulische Pflichtinhalte naturgemäß nicht abdecken könne. Wie sich die voraussichtliche Einrichtung weiterer Kindergarten- bzw. Krippengruppen auf die Notwendigkeit weiterer Schwimmkurse auswirke, könne aufgrund etlicher Unwägbarkeiten nicht vorausgesehen werden. Die Planungen beruhten daher auf den aktuell bekannten Zahlen.

 

Auf RF Meyer-Oltmers Nachfrage erläutert SGL Schöbel, die beiden Edewechter Kindertageseinrichtungen sowie die Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Lüttefehn hielten Wasserzeiten für die dort betreuten Kinder vor. Für die außerhalb Edewechts bestehenden Einrichtungen lohne der zeitliche Transportaufwand für 30minütige Wasserzeiten grundsätzlich nicht. Diese Einrichtungen böten den Kindern daher andere Schwerpunkte, wie etwa Wald- oder Reitangebote. Seitens des Badpersonals sei angeboten worden, in der Freibadsaison außerhalb der Sommerferien nach mehrtägiger Vorankündigung flexibel bestimmte Zeitkontingente für die Wassergewöhnung der Kita-Kinder im Nichtschwimmerbecken des Freibades zur Verfügung zu stellen und punktuell mit jeweils einer Fachkraft zu begleiten, wenn seitens der Kitas die restliche Aufsicht bspw. durch Eltern gewährleistet werde.

 

Auf RF Bründermanns Nachfrage teilt SGL Schöbel mit, es handele sich um ein öffentliches Bad, weswegen eine nachteilige Behandlung von Kindern aus anderen Kommunen grds. nicht in Frage komme. Allerdings werde jährlich zu Beginn eines Kindergartenjahres die Elternschaft der Edewechter Einrichtungen bzgl. des Interesses an Wasserangeboten für deren Kinder befragt und sodann entsprechend geplant. Gebe es in der Folge noch freie Kapazitäten, stünden diese Kindern aus anderen Gemeinden zur Verfügung.

 

RH Bekaan stellt die Sinnhaftigkeit andere Angebote nicht in Frage, ist jedoch der Ansicht, dass Eltern bei der Wahl der Kindertageseinrichtungen nicht immer auch Einrichtungen mit Wasserzeiten, die sicherlich eine herausragende Bedeutung hätten, wählen könnten. Er würde daher entsprechende Kurse in den Sommerferien oder für einen gewissen Zeitraum an Sonnabendvormittagen begrüßen. In der Zurverfügungstellung von Freikarten sehe er dagegen keinen großen Nutzen hinsichtlich der Erlangung von Schwimmkompetenzen.

 

BMin Knetemann weist darauf hin, der Beschlussvorschlag sehe genau solche Kurse an Sonnabendvormittagen vor. Diese Kurse stünden im Übrigen allen Kindern sämtlicher gemeindlicher Kindertageseinrichtungen offen.

 

RH Jacobs unterstützt den Beschlussvorschlag und regt an, bei hoher Nachfrage zusätzlich Kurse an Sonnabenden in der Zeit von 9.00 bis 10.00 Uhr anzubieten. Dies sei, so SGL Schöbel, ohne Aufstockung des Personals leider nicht möglich.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden