Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Beratungsvorlage Nr. 2023/FB III/4020 ergebenden Bereich

a)    eine 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt

und

b)    der Bebauungsplan Nr. 204 „Gewerbeflächen Westerscheps“ aufgestellt werden. Dabei ist der Standort des Denkmals zu berücksichtigen und entlang der Landesstraße ein Grünstreifen von 20 Meter einzuplanen. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 18.04.2023 vorgelegten Vorentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


SGL Knorr gibt eine kurze Einführung in den Tagesordnungspunkt 9. Das Gewerbegebiet Westerscheps befindet sich auf dem Gebiet der ehemaligen Entenfarm Wichmann.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst und die Verwaltung hatte den Auftrag bekommen entsprechende Vorentwürfe zu entwickeln, wobei die Grundstückseigentümer einbezogen wurden. Im weiteren Verlauf soll die frühzeitige Beteiligung eingeleitet werden.

 

Anhand einer Präsentation (Anlage 5 dieses Protokolls) erläutert Frau Lasar vom Planungsbüro Diekmann Mosebach und Partner ausführlich die Entstehung der Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes.

 

Ziel der Planungen ist es, für den gesamten großflächigen Standort des bislang dort betriebenen Betriebs „Enten-Wichmann“ sowie für den weiterhin dort agierenden Betrieb des Kraftfutterwerkes eine zukunftsfähige Folgenutzung bzw. Weiternutzungsperspektive als eingeschränktes Industriegebiet bzw. Gewerbegebiet zu schaffen.

 

Auf die Frage RH Bekaans warum das Betriebsleiterwohnen nicht bis zur Bestandsbebauung „Heinje Tannen“ herangezogen wird, entgegnet SGL Knorr, dass dieses ein Thema der Abwägung darstellt. Man kann Betriebsleiterwohnen in Gewerbegebieten zulassen, es müsse jedoch ein entsprechender Emissionsausgleich stattfinden. Der Lärmgutachter hat bei seiner Begutachtung die Futtermittelproduktion als Maßstab angenommen und darauf angepasst den Bereich des Betriebsleiterwohnens ausgewiesen. Man könne den Bereich „Heinje Tannen“ aber gerne noch mal überprüfen lassen.

 

Des Weiteren weist RH Bekaan daraufhin, dass die Darstellung des vorhandenen Denkmals mit einem fixierten Schutzraum in der Karte festzuhalten sei.

 

Laut SGL Knorr kann dieses in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.

 

RH Brunßen erläuterte, dass die vorliegenden Planungen ein guter erster Schritt seien, da man kaum noch Gewerbeflächen anzubieten habe. Der Standort sei ideal gerade vor dem Hintergrund der dortigen eigenen Energieversorgung. Auch für die Nachnutzung sei die Fläche optimal. RH Brunßen beantragt die Berücksichtigung der Verbreiterung des Grünstreifens an der Westerschepser Straße.

 

RH Dr. Fittje erkundigt sich nach der Begrifflichkeit des Betriebsleiterwohnens.

 

FBL Torkel erläutert, dass es sich um ein Betriebsgelände handelt, welches eine Wohnung für eine führende Person des Firmenbereichs aufweisen darf. Wenn man also von einer Bebauung von 5-6 Firmengeländen ausgehe, dann kann als Ausnahme nach den Regelungen der Baunutzungsverordnung auch nur in fünf bis sechs Fällen eine Betriebsleiterwohnung dazu errichtet werden.

 

RH Bekaan begrüßt den Vorschlag des RH Brunßen auf Verbreiterung des Grünstreifens. Des Weiteren weist RH Bekaan auf die verkehrliche Situation hin. Aktuell befindet sich gegenüber der Tivolistraße, die die Erschließungsstraße für das gesamte Gewerbegebiet werden soll, die Heinfelder Straße, welche als Haupterschließungsstraße der Biogasanlage in Heinfelde genutzt wird. Dort ist bereits jetzt ein massiver Verkehr zu verzeichnen. Wenn man aus der Heinfelder Straße kommt, kann man kaum nach links in die Landesstraße einsehen. Im Vorfeld sollte man sich daher Gedanken über den Verkehrsfluss machen. Optimal wäre eine Installation eines Kreisverkehrs, um den Bereich bestmöglich zu entlasten.

 

FBL Torkel wird diesen Aspekt mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorweg besprechen. Wenn sich dort eine Änderung abzeichne, dann müsse man noch einmal über die praktische Umsetzung nachdenken.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden um den Standort des Denkmals und die Grünstreifenverbreiterung ergänzten