Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 01.02.2023 bis 03.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften, der im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt wird, wird im Sinne der Beschlussvorlage 2023/FB III/4019 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Vorbehaltlich des rechtswirksamen Abschlusses des parallel zur Bauleitplanung abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 


Frau Lasar erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 4 dieses Protokolls) ausführlich die Ergebnisse der Auslegung sowie die Endfassung des Bebauungsplanes.

 

RH Bekaan fragt, wem der Grünstreifen, der sich durch das Gebiet des WA3 und das Gebiet der sozialen Zwecke erstreckt, zugeschlagen wird.

 

SGL Knorr führt aus, das gesamte Planungsgebiet einschließlich des Grünstreifens liege eigentumsrechtlich in einer Hand. Es sei kein klassischer Grünstreifen, sondern vielmehr ein Streifen der der Oberflächenentwässerung dient. Dort sollen die Entwässerungsmulden errichtet werden. Begleitend zu dem Planverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich der Umfang und die Sicherung dieser Flächen wiederfinden werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden