AV Kuhlmann stellt fest, dass zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, der Bauausschuss beschlussfähig ist und nach der vorliegenden Tagesordnung verfahren werden soll.

 

RH Apitzsch stellt daraufhin den Antrag den Tagesordnungspunkt 6 von der Tagesordnung zu nehmen. Hierfür gäbe es mehrere Gründe. Erstens, die Voraussetzungen, unter denen der Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden soll, seien jetzt andere insbesondere bezüglich der Flächenvorgaben. Zweitens schafft man es aus zeitlichen Aspekten nicht, die umfangreichen Eingaben und Abwägungen in der zur Verfügung stehenden Zeit mit den Betroffenen oder Fachleuten zu besprechen und Drittens gibt es sowohl auf der regionalen Ebene als auch bundesweit sowie europaweit so viele neue Regelungen und Verordnungen, die dieses Thema betreffen, dass er sich nicht in der Lage sieht, alles zu überblicken. Unter anderem seien dies das neue Planungsbeschleunigungsgesetz, die EU-Notfallversorgung, die Novelle des Raumordnungsgesetzes, das Windenergieflächenbedarfsgesetz und viele andere. Auch ist ihm nicht bekannt, dass die neuen Flächenvorgaben, die ja den Landkreis betreffen, vom Landkreis bereits auf die Gemeinden runtergebrochen vorliegen. Um keine unsichere Planung voranzutreiben bittet RH Apitzsch daher um Absetzung des Tagesordnungspunktes 6.

 

AV Kuhlmann hat den Antrag von RH Apitzsch entgegengenommen.

 

RH Reil führte aus, dass man den Tagesordnungspunkt 6 aus seiner Sicht nicht absetzen, sondern sich den Fachbeitrag des Planungsbüros NWP durch Herrn Ramsauer anhören solle, um anschließend über das Thema zu debattieren. Den Beschluss könne man eventuell vertagen.

 

FBL Torkel weist aus Sicht der Verwaltung auf die dringliche Behandlung des Themas hin. Bisher war es das gemeinsame Ziel des Rates und der Verwaltung eine Konzentrationsplanung zu erstellen, um die sonst sehr umfassend mögliche Ausbautätigkeit der Windenergieanlagen ohne Steuerung zu konkretisieren und zu regeln. Alle Beteiligten haben mit Hochdruck an der Planung gearbeitet, um die Bürger vor einer ungeplanten Windenergiebebauung zu schützen. Es werden teilweise Fragestellungen vermischt, die uns als Gemeinde nicht belasten sollten. Viele Fragestellungen beziehen sich nicht auf die Gemeinde, die in der klassischen Flächennutzungsplanelement unterwegs ist. Die anderen Dinge betreffen im Genehmigungsverfahren die Belange der Raumordnung. So auch das Thema des Windenergiebedarfsflächengesetzes. Demnach braucht sich die Gemeinde aufgrund der Nichtzuständigkeit hierüber keine Gedanken zu machen. Für die Gemeinde relevant sei die Frage, ob wir eine Windenergieplanung wollen, die alles steuert oder eben nicht. Wenn wir eine Steuerung wollen, dann kann die Verwaltung nur dringend empfehlen die Planung zu einem Fortgang zu bringen. Als Verwaltung können wir anbieten, dass wir in einer gesonderten öffentlichen Sitzung zu allen aufkommenden Fragen mit eventuell hinzuzuziehenden Experten Stellung beziehen. Durch dieses zusätzliche Angebot sieht die Verwaltung es als geboten an, heute in dem Verfahren fortzuschreiten.

 

RH Bekaan erläutert, dass der Vorschlag von RH Reil unterstützenwert sei. Er plädiert für die Beibehaltung des Tagesordnungspunktes 6 und die anschließende Debatte. Ob die aufkommenden Fragen so zufriedenstellend beantwortet werden, dass eine heutige Beschlussfassung erfolgen kann, bleibt abzuwarten.

 

RH Apitzsch möchte seinen Antrag auf Herausnahme des Tagesordnungspunktes 6 von der Tagesordnung weiterhin aufrechterhalten.

 

AV Kuhlmann lässt über diesen Antrag abstimmen, der bei 1 Ja- und 10 Nein-Stimmen der Ablehnung verfällt.