RH Dr. Fittje bittet um Auskunft, ob durch die Pachtverträge gemeindlicher Grünlandflächen eine zu frühe erste Mahd zum Schutz von Bodenbrütern wie bspw. dem Kiebitz ausgeschlossen wird.

 

FBL Torkel führt aus, die einschlägigen Pachtverträge enthielten eine entsprechende Regelung, wonach eine erste Mahd nicht vor dem 15.06. eines jeden Jahres durchgeführt werden solle. Eine umfängliche Kontrolle der Einhaltung dieser Maßgabe sei naturgemäß nicht möglich. Konkrete Hinweisen auf Nichteinhaltung würden selbstverständlich verfolgt.