BM Lausch führt hierzu aus, dass die EWE Netz GmbH am 30.08.2013 mitgeteilt hat, dass es hinsichtlich der Konzessionszahlungen verschiedene Rechtsauffassungen gibt. Diese in mehreren Gutachten vertretenen Meinungen beziehen sich insbe-sondere auf die Aufteilung des EWE-Konzerns. Die ursprünglich einheitliche EWE AG wurde in Rahmen einer Entflechtung in den letzten Jahren in die Geschäfts-felder Netz und Vertrieb aufgeteilt. Die EWE hat gegenüber der Gemeinde ange-kündigt, unabhängig von den einzelnen unterschiedlichen Rechtsauffassungen, die Konzessionszahlungen zu überprüfen und bis Ende des Jahren entsprechende Nachzahlungen zu leisten. Diese Leistungen sollen zum Teil rückwirkend bis zum Jahr 1999 erfolgen.

 

Ergänzend teilt GVOR Torkel mit, dass die von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aufgeworfenen Fragen noch nicht vollumfänglich beantwortet werden können, weil die dazu angeforderten Daten von der EWE Netz GmbH bislang noch nicht mitgeteilt wurden. Sobald diese Informationen vorliegen, werden sie den Gremien unverzüglich zur Kenntnis gegeben. Hinsichtlich der finanziellen Größenordnung erwartet die Verwaltung einen Betrag von einigen hundert Euro jährlich. Unterstellt man für den Versuch, die Größenordnungen für die sogenannten Wärmedirekt-Annahmestellen in der Gemeinde Edewecht in Bezug auf die Konzessionsabgabe zu finden, ließe sich folgendes Rechnungsmodell beschreiben: Bei hundert Haushalten mit einem Ver-brauch von 2.000 m³ ergäbe dies eine Gesamtjahresmenge von 2 Mio. kWh. Bei einer Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 € je Kilowattstunde würde dieses einen jährlichen Betrag von etwa 600,00 € bedeuten.

 

Der Ausschuss nimmt die Erläuterung der Verwaltung ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.