Sitzung: 07.03.2023 Straßen- und Wegeausschuss
Vorlage: 2023/FB III/4001
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Freizeitwegeplanes nach dem Nds. Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung vorzubereiten und hierzu insbesondere mit den Eigentümern privater Wegeabschnitte entsprechende Gespräche zu führen.
Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Torkel begrüßt RH Bekaan namens seiner Gruppe SPD/FDP die Beschlussempfehlung und auch RH Heiderich-Willmer stimmt diesem namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen zu, wenn auch aus den Anlagen zur Vorlage die Lage der in Rede stehenden Wege nicht eindeutig erkennbar geworden sei. FBL Torkel sagt zu, dem Protokoll einen Übersichtsplan mit eindeutiger Verortung der Wege beizufügen (Anlage 2 zu diesem Protokoll).
Zur Anlage 3 zur Beschlussvorlage bittet RH Frahmann um Auskunft, ob bzgl. dieses Weges die Jägerschaft ihr Einvernehmen gegeben habe, denn In 2016 habe es diesbezüglich Einwände aus der Jägerschaft gegeben. FBL Torkel führt aus, im Rahmen des weiteren Verfahrens könne die Jägerschaft Stellung nehmen. Durch das Verfahren werde im Übrigen nicht eine Ausweitung der verkehrlichen Nutzung verfolgt, sondern lediglich die rechtliche Grundlage beordnet. RH Bekaan ergänzt, in 2016 habe es sich um einen nördlicher gelegenen Abschnitt gehandelt, der indes durch die offizielle Aufnahme in das Radwegenetz keine über das bis dahin ohnehin schon bestehende Maß hinausgehende störende Nutzung erfahren habe.
Auf RF Carls´ Nachfrage teilt FBL Torkel mit, die Wege würden in das touristische Radwegenetz aufgenommen, sofern dies nicht ohnehin bereits der Fall sei und RH Oetje antwortet er, das kleine Wegeteilstück der Anlage 2 schließe eine Lücke zwischen einer durch die Gemeinde Edewecht bewirtschafteten und einer im Eigentum der Gemeinde Bad Zwischenahn liegenden Strecke. RH Bekaan ergänzt, dieses Teilstück sei in der Vergangenheit vom zuständigen Domänenamt kaum gepflegt worden, weshalb eine künftige Pflege durch die Gemeinde Edewecht sehr begrüßenswert sei.
Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden