Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird nicht mit der Umsetzungsplanung der im Bauausschuss am 23.11.2021 vorgestellten Variante 3 beauftragt. 

 

 


Der von RH Bekaan erläuterte Antrag auf Herstellung einer Hol- Bringzone in Anlehnung an die Variante 3 wird von RH Heiderich-Willmer namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen kritisch hinterfragt. Eine Hol- und Bringzone sei gedacht, Schulkinder absetzen und aufnehmen zu können, nicht jedoch als zusätzlicher Parkraum für Veranstaltungen. Insbesondere die Ziele des Klimaschutzkonzeptes, die u. a. eine Abkehr von motorisierten Verkehren verfolgten, sprächen deutlich gegen eine Schaffung weiteren Parkraums für Pkw und damit eine Förderung des Kraftverkehrs. Sporttreibenden könne durchaus zugemutet werden, ihre Sportstätten mit dem Rad anzufahren. Im Sinne einer sicheren verkehrlichen Anbindung insbesondere für Schulkinder sei zudem vor einiger Zeit mit erheblichen finanziellen Mitteln der Radweg entlang der Osterschepser Straße hergestellt worden. Die von den Antragstellenden favorisierte Variante 3 eröffne zudem weiteres Gefahrenpotenzial, weil hierdurch Fahrzeugverkehr über den von den Schulkindern zu nutzenden Rad- und Fußweg geführt werde. Seine Gruppe könne somit dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

 

RH Bekaan widerspricht den Ausführungen RH Heiderich-Willmers, denn die Sportanlage werde nicht nur von Ortsansässigen genutzt, weshalb bspw. auch Kinder z. T. etliche Kilometer Anfahrt zu bewältigen hätten. Die Schule werde im Übrigen auch von Grundschulkindern aus Süddorf, Husbäke, Wittenberge und Westerscheps ohne verkehrssichere radläufige Anbindung besucht, weswegen trotz der bestehenden Schulbusanbindung ein gewisser Parkraum fehle. Die Variante 3 sei daher durchaus zielführend, könne jedoch hinsichtlich ihrer Größe ggf. auch noch modifiziert werden. Die übrigen Varianten beeinträchtigten dagegen jeglichen Verkehr auf der Straße und dem Rad- und Fußweg durch im Wegeseitenraum stehende Pkw. RH Kaptein ergänzt, der Wunsch nach einer Hol- und Bringzone sei aus den Reihen der Elternschaft gekommen und seinerzeit von seiner FDP-Fraktion aufgegriffen worden, weil die dort beschulten Kinder ohne Pkw-Transport durch die Eltern teilweise erhebliche Wege bei auch ungünstiger Witterung zu bewältigen hätten. Der Impuls der Eltern, ihre Kinder bei ungünstigen Verhältnissen mit dem Pkw zur Schule bringen zu wollen, dürfe nicht einfach abgetan werden, zumal die Kreuzung Osterschepser Straße/Lindendamm trotz farblich hervorgehobener Vorfahrtsregelung für den Rad- und Fußverkehr insbesondere hinsichtlich des Schwerlastverkehrs immer wieder zu gefährlichen Situationen führe. Er weist an dieser Stelle darauf hin, auch die CDU-Fraktion habe seinerzeit fast zeitgleich mit seiner Fraktion einen Antrag auf Errichtung einer Hol- und Bringzone bei der Schule Osterscheps gestellt und diesen nur zurückgezogen, weil eben derjenige der FDP-Fraktion bereits bestand. Insofern wünsche er sich nun die Unterstützung des vorliegenden Antrages.

 

RH Heiderich-Willmer nimmt einen Hinweis RH Bekaans auf, wonach Schulkinder aus entfernteren Gebieten die Möglichkeit einer Schulbusbeförderung hätten. Er ist der Ansicht, vielen Menschen sei immer noch nicht bewusst, dass Klimaschutz in der heutigen Zeit allen anderen Aspekten der Vorrang gewährt werden müsse, weshalb künftig kaum mehr von einer Wahlmöglichkeit, wie man hinsichtlich klimaschädlicher Aspekte agieren wolle, gesprochen werden könne. Das für eine Hol- und Bringzone an dieser Stelle aufzuwendende Geld müsse daher vielmehr in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden. Er begrüßt ausdrücklich die Abkehr der CDU-Fraktion von ihrem damaligen diesbezüglichen Antrag und den Umschwung in Richtung Klimaschutz.

 

Auch RH Gauger sieht die Diskrepanz im Antrag hinsichtlich einer beantragten Hol- und Bringzone und dem Wunsch nach einer Ausgestaltung als Parkplatz. Sicherlich werde die beantragte Maßnahme aus der Elternschaft und von der Schule begrüßt, die tatsächliche Ausgestaltung müsse aber gut abgewogen werden. Neben den finanziellen Aspekten sei auch zu beachten, dass ggf. wiederum eine Versiegelung von Flächen notwendig werde, die jedoch bspw. durch eine großzügige Entsiegelung anderer, nicht mehr genutzter Parkflächen kompensiert werden könne. Durch einen solchen Kompromiss könne ggf. allen vorgetragenen Belangen Rechnung getragen werden.

 

RH Kuhlmann bestätigt, seine CDU-Fraktion habe sich seinerzeit in der Tat ebenfalls mit dieser Thematik befassen wollen, den eigenen Antrag jedoch aus den von RH Kaptein vorgetragenen Gründen zurückgezogen. Er selber habe sich seinerzeit intensiv mit der Lage vor Ort vertraut gemacht, über den üblichen Schulverkehr hinaus aber keine Problematik feststellen können, die eine Hol- und Bringzone unbedingt erforderlich erscheinen lasse. Auch er zeigt Verständnis für Eltern, die aus verschiedenen Gründen ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule brächten, dies geschehe jedoch in einem Rahmen, der nicht zur Besorgnis Anlass gebe, zumal nach seiner Ansicht die Eltern bedacht agierten. Beachteten alle Pkw-Fahrenden eine disziplinierte Fahr- und Haltepraktik, sei auch weiterhin eine Gefährdung der Schulkinder, ausdrücklich auch freitags bei Schulschluss, nicht erwartbar. Einzig das Grün im Bereich der Schulbushaltestelle müsse derart gepflegt werden, dass Schulkinder jederzeit wahrnehmbar blieben. Parkplätze für die Nutzung des Sportplatzes könnten dagegen besser an der jetzigen Stelle ertüchtigt werden. Aus seiner Erinnerung habe es in Zeiten höherer Ligazugehörigkeit des FC Viktoria Scheps mit erhöhtem Aufkommen Zuschauender keine Bitten um Bereitstellung vermehrter Parkflächen gegeben, weswegen er diese Dringlichkeit heute ebenfalls nicht erkenne. Insgesamt könne er somit nicht nachvollziehen, weshalb nun mit erheblichen Kosten für die Erstellung und einen ggf. notwendigen Grunderwerb eine solche Parkfläche errichtet werden solle und stellt eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag seitens seiner CDU-Fraktion nicht in Aussicht.

 

RF Carls teilt mit, nach ihrer Kenntnis entstehe das Unbehagen mancher Eltern Rad fahrender Kinder durch rücksichtsloses Verhalten manch anderer Eltern, die ihre Kinder mit Autos zur Schule brächten und auf Rücksichtnahme zielenden Argumenten unzugänglich seien. Insofern könne sie eine Erhöhung der Sicherheit laufender oder Rad fahrender Kinder durch Bereitstellung einer Hol- und Bringzone nicht erkennen. Aus eigener Erfahrung verweist sie auf schulinterne Aussagen, wonach allen Schulkindern durch rad- bzw. fußläufige Anbindungen und ab bestimmten Entfernungen durch Bustransfers sichere Schulwege zur Verfügung stünden, weshalb zum Verzicht auf Pkw-Hol- und Bringverkehr aufgefordert worden sei. Insgesamt scheine somit ihres Erachtens die Einrichtung einer Hol- und Bringzone sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch aus pädagogischen Gründen nicht geboten. Ggf. könne durch gemeinsames Handeln der Gemeinde mit den Schulen mit einem erheblich geringeren Finanzvolumen an präventiven Maßnahmen wie bspw. einschlägiger Verkehrserziehung der Schulkinder und Unterstützung bei diesbezüglichen Unsicherheiten ggf. durch Schülerlotsen an der Einmündung Lindendamm auf die Osterschepser Straße gearbeitet werden.

 

RH Bekaan bedauert die ablehnende Haltung der übrigen Fraktionen zum vorliegenden Antrag. Bzgl. der offenbar grds. ablehnenden Haltung zu Hol- und Bringzonen hoffe er in der Folge auch mit einer Nichtumsetzung der Hol- und Bringzone bei der Friedrichsfehner Schule, zumal es dort erheblich mehr Anfahrtswege für laufende und radelnde Schulkinder und ausreichend Parkflächen in der näheren Umgebung gebe.

 

RH Frahmann unterstreicht den wesentlichen Unterschied der beiden Schulen, wonach in Friedrichsfehn auch Kinder über den Grundschulbereich hinaus beschult würden, die ab der 5. Klasse in einem größeren Radius um die besuchten Schulen nicht mehr auf eine kostenlose Schülerbeförderung zurückgreifen könnten.

 

RH Kaptein stimmt den Ausführungen RH Bekaans zu und bewertet ergänzend die verkehrliche Situation bei der GS Osterscheps anders als RH Kuhlmann. Nach seiner Erkenntnis entstehe eine Gefährdung insbesondere durch Parken entlang der Straße Zur Schule und dem danebenliegenden Fuß- und Radweg. Der Kompromissvorschlag RH Gaugers sei durchaus betrachtenswert. Aus gegebenem Anlass berichtet er sodann, der Eigentümer des innerhalb der Ringstraße Zur Schule und westlich des Dorfplatzhäuschens belegenen Areals sei bereit, dieses an die Gemeinde Edewecht zur Errichtung einer Hol- und Bringzone zu veräußern. Dieses Areal könne sodann auch einer breiter gefächerten Nutzung des Dorfplatzes zugutekommen. Er empfände es als schade, wenn aus rein mehrheitlichen Erwägungen die Belange der Betroffenen übergangen würden.

 

RF Carls weist darauf hin, die in Friedrichsfehn geplante Hol- und Bringzone solle sodann u. a. auch dem Elternverkehr der dortigen Kindertageseinrichtungen dienen. Diesen Kindern könne grundsätzlich keine rein fuß- oder radläufige Nutzung der Einrichtung zugemutet werden. Sie verweist zudem auf einen Aufruf an die betroffene Elternschaft, der heutigen Sitzung zur Unterstützung des vorliegenden Antrags zahlreich beizuwohnen. Offensichtlich sei in Anbetracht der nur zwei anwesenden Einwohnenden das Interesse an einer Hol- und Bringzone doch nicht so groß. Dagegen wisse sie von Eltern, die sich ausdrücklich gegen solche Hol- und Bringverkehre aussprächen.

 

RF Exner möchte die Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückführen und unterstreicht noch einmal die offensichtlichen Unterschiede beider Schulstandorte, weshalb die heutige Beratung auf die Aspekte des Standortes Osterscheps beschränkt und nunmehr über den vorliegenden Antrag abgestimmt werden solle.

 

RH Gauger weist auf die alltägliche Realität hin, wonach einige Eltern auf einen Schultransport ihrer Kinder zu deren Schulen nicht verzichten wollten, weshalb ggf. die Inanspruchnahme des Areals innerhalb der Straße Zur Schule eine Alternativlösung biete. Dort könne u. U. eine kleinere Hol- und Bringzone entstehen und das restliche Areal zusätzlich zur Entsiegelung nicht genutzter Parkflächen an anderen Stellen als weiterer Ausgleich ökologisch aufgewertet werden.

 

RF Exner beantragt namens ihrer Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Hiergegen erheben sich keine Einwendungen.

 

Sitzungsunterbrechung von 19.15 Uhr bis 19.18 Uhr.

 

Nach der Unterbrechung unterstützt RH Kaptein den zuletzt vorgeschlagenen Kompromiss RH Gaugers. Dass das in Rede stehende Areal zum Verkauf stehe, wisse er aus sicherer Quelle.

 

RH Kuhlmann spricht sich namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, heute über den vorliegenden Ursprungsantrag abzustimmen, sofern dieser nicht zurückgezogen werde. Der heute überraschend vorgetragene Kompromiss könne akut nicht näher in Betracht gezogen werden.

 

RH Gauger formuliert sodann auf Bitten RH Kapteins folgenden Änderungsvorschlag: „Das Areal innerhalb der Straße Zur Schule wird auf die Nutzungsmöglichkeit für eine kleinere Hol- und Bringzone, ausdrücklich jedoch nicht als Parkfläche für andere Zwecke, unter gleichzeitiger ökologischer Aufwertung der restlichen Fläche überprüft“.

 

RH Heiderich-Willmer lehnt eine Abstimmung über diesen Kompromissvorschlag in Anbetracht einer völlig veränderten Sachlage ab. Der antragstellenden Gruppe stehe es aber frei, ihren zur heutigen Beratung vorgelegten Antrag zurückzuziehen und zu einer nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses einen entsprechend abgeänderten Antrag erneut zur Diskussion zu stellen.

 

Schließlich lässt AV Vehndel über den soeben formulierten Änderungsantrag abstimmen. Dieser Antrag verfällt mit 4 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung der Ablehnung.

 

In der Folge lässt AV Vehndel über den Ursprungsantrag der Gruppe SPD/FDP „Die Verwaltung wird mit der Umsetzungsplanung der im Bauausschuss am 23.11.2021 vorgestellten Variante 3 beauftragt.“ abstimmten, der bei 4 Ja- und 7 Nein-Stimmen der Ablehnung verfällt.  

 

Im Umkehrschluss unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden