Ratsherr Henkensiefken weist darauf hin, dass in vielen Straßeneinmündungen und Kreuzungsbereichen die Sicht von dem Bewuchs auf den angrenzenden Grundstücken behindert wird. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass bei Bekanntwerden solcher Angelegenheiten die betroffenen Anlieger vom Ordnungsamt entsprechend angeschrieben werden. Entsprechende weitere Hinweise sollten daher zeitnah an das Ordnungsamt gegeben werden.