Beschlussvorschlag:

1.    Das Städtebauliche Entwicklungskonzept 2016 (Teilbereich Wohnen) soll auf Grundlage der in der Sitzung des Bauausschusses am 28.02.2023 erarbeiteten Flächenbilanz (Vorschlag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen) fortgeschrieben werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für das formale Fortschreibungsverfahren erforderlichen Beteiligungsschritte der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorzubereiten.

 


Unter Bezug auf die am gestrigen Tag nachgereichte Tabelle der Entwicklungsflächen weist FBL Torkel darauf hin, das Städtebauliche Entwicklungskonzept sei Grundlage des entsprechenden Verwaltungshandelns und müsse in Anbetracht der veränderten Forderungen aus der Politik an diese Erfordernisse angepasst werden. Im Interesse einer nachhaltigen Planungssicherheit solle zudem das Konzept eine Laufzeit bis 2050 erhalten.

 

In der anschließenden ausführlichen Diskussion spricht sich RH Brunßen namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen entschieden für eine Abkehr von Baulandentwicklungen auf Moorflächen aus. In der Bevölkerung sei offensichtlich der Eindruck entstanden, seine Gruppe wolle Interessierten grundsätzlich keine Baumöglichkeiten mehr eröffnen, was jedoch nicht der Fall sei. Vorbehaltlich der letztlichen Beschlussfassung bleibe mit ca. 25 ha ein ausreichender Flächenpool im Konzept, der rechnerisch eine jährliche Baulandentwicklung von etwa 1 ha pro Jahr zulasse, was deutlich mehr sei, als in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werde durch die vermehrten Möglichkeiten der Innenentwicklung zusätzlich Bauen ermöglicht. In Anbetracht der deutlich gestiegenen Baukosten gehe der Trend zu kleineren Baugrundstücken, weshalb das künftig mögliche Angebot im Zusammenhang mit dem damit einhergehenden Klimaschutz in der Edewechter Bevölkerung sicherlich Rückhalt finde.

 

Für seine Gruppe SPD/FDP führt RH Bekaan aus, ihr Vorschlag habe gegenüber den weiteren Vorschlägen die meisten Entwicklungsflächen im Pool belassen, um diese für ggf. in Zukunft mögliche klima- und naturunschädliche Bauweisen u. U. doch noch nutzen zu können. Zudem bedeute ein Verbleib im Pool nicht automatisch, dass diese Flächen auch bebaut werden müssten. Zu bedenken sei auch, dass der allergrößte Teil der potenziellen Baulandflächen nicht im Eigentum der Gemeinde stehe und möglicherweise für diese Zwecke auch nicht erworben werden könne. Seiner Gruppe sei wichtig, weiterhin allen Bauerschaften Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und potenzielle Baulandflächen nicht ohne Not auszuschließen.

 

RH Reil führt aus, der Verabschiedung des derzeitigen Konzeptes habe seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damals nicht zustimmen können. Der Vorschlag seiner Gruppe und insbesondere der Verzicht auf die weitere Bebauung von Moorgebieten finde nun die Zustimmung seiner Fraktion, zumal im Zusammenspiel mit der forcierten Innenentwicklung auch künftig ausreichend Bauland zur Verfügung gestellt und dennoch der viel wichtigere Klimaschutz in den Fokus gerückt werden könne. RH Heiderich-Willmer fügt an, für künftige Generationen sei nicht das Bauen auf Grünland das drängendste Problem, sondern der Klimawandel. Insofern seien alle noch vorhandenen wertvollen Flächen zu schützen. Dass innovative Bauformen künftig Bebauungen dieser Flächen ermöglichen könnten, scheine eher unwahrscheinlich.

 

RH von Aschwege spricht sich bzgl. des Ausmaßes der Pool-Flächen entschieden für eine Mitbetrachtung der Belange der Landwirtschaft aus. Diese werde künftig durch die Aufforderung zur Wiedervernässung von Moorflächen bereits erheblich belastet, was nicht in Einklang zu bringen sei mit einer Einbeziehung solcher Flächen in einen Baulandflächenpool.

 

RH Vehndel rät in Ergänzung RH Bekaans Vortrag dringend davon ab, diejenigen gemeindlichen Flächen, die künftig mutmaßlich nicht mehr im Konzept enthalten seien, zu verkaufen. Selbst, wenn diese aufgrund des moorigen Untergrundes für eine Bebauung nicht mehr in Betracht kämen, ergäben sich in der Zukunft vielleicht andere Nutzungsmöglichkeiten. Im Übrigen könne sehr wohl auf Moor gebaut werden, wenn die Häuser wie schon in früheren Zeiten auf Pfählen errichtet würden. Dies sei ohne Bodenaustausch möglich. Bzgl. der Innenentwicklung müsse bedacht werden, dass auf etlichen der in Frage kommenden Grundstücke ebenfalls Moor liegen könne, so dass auch dort im Falle der Bebauung sicherlich der Boden ausgetauscht werde, sofern für solche Fälle nicht ebenfalls eine Pfahlgründung vorgegeben werde.

 

RF Bischoff macht deutlich, ihre Gruppe SPD/FDP habe nicht das Ziel, Moorgebiete in nächster Zeit einer Bebauung zuzuführen. Gewünscht werde lediglich, diese im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehenden Flächen nicht aus dem Pool zu streichen. Dies ändere nichts am Zustand dieser Flächen, solange nicht ein Beschluss über deren Veränderung gefasst werde.

 

Für die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen verdeutlicht RH Eiskamp noch einmal den Willen, Moorflächen endgültig von den Möglichkeiten einer Bebauung auszuschließen. Die Absicht, diese Flächen sodann zu verkaufen, gehe damit nicht einher. Aus seiner Sicht änderten sich Bauformen in der Tat, jedoch sicherlich nicht in Richtung Einzelbebauung auf Grünflächen, sondern schon allein aus Finanzierungsgründen vielmehr in Richtung verdichteter Bebauung in Mehrparteienhäusern, Wohnungen bspw. auf Fachmärkten o. ä. Zu bedenken sei auch der hohe Leerstand in Bestandssiedlungen und die geringe Bewohnerdichte älterer Häuser. Hier gelte es umzudenken und darauf hinzuwirken, Wohnraum entsprechend der tatsächlichen Bedarfe umzuverteilen.

 

RH Bekaan gibt zu bedenken, nicht jedes Grünland erfahre durch eine Bebauung eine Verschlechterung. Würden bspw. reine Maisäcker einer Bebauung zugeführt, entstehe in der Regel auf den ökologisch toten Maisflächen in der Folge eine deutlich reichhaltigere Flora und Fauna.

 

Bzgl. der beantragten Beschlussfassung weist AV Kuhlmann darauf hin, diese sei auch hinsichtlich einer Neuordnung des einschlägigen Handlungsrahmens für die Verwaltung nunmehr erforderlich und stellt sodann den Vorschlag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen als weitestgehenden Antrag, da dieser die meisten Flächen aus dem Konzept nehme, zur Abstimmung.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden