Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung unterrichtet die Gremien regelmäßig über die Entwicklung bzgl. Bürger- und Gemeindebeteiligungen bei der Umsetzung von Windparks.

 


Nach RH Brunßens Erläuterung des Antrags unterstützt RH Bekaan namens seiner Gruppe SPD/FDP den Antrag, wenn auch Teilen seiner Gruppe die gesetzliche Pflicht zum vermehrten Ausbau von Windenergie im Gemeindegebiet nicht behage.

 

FBL Torkel teilt mit, nach derzeitigem Sachstand werde seitens der Landesregierung ein entsprechender Gesetzentwurf in Anlehnung an das in Mecklenburg-Vorpommern bereits bestehende Gesetz erarbeitet. Dieses Gesetz werde sodann erheblich in die wirtschaftliche Betätigung von u. a. Windkraftanlagenbetreibern eingreifen, indem bspw. Anwohnenden in gewissen Radien um die Anlagen herum zwingend ausdifferenzierte Beteiligungsangebote zu unterbreiten seien; gleiches gelte zugunsten der jeweiligen Kommunen. Über diese Maßgaben hinausgehende Vereinbarungen seien vom Gesetz sodann nicht mehr gedeckt. Das Mecklenburg-Vorpommersche Gesetz sei im Übrigen im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach bestätigt worden. Lt. heutiger Auskunft des Nds. Umweltministeriums werde der Gesetzentwurf Ende März/Anfang April 2023 zur Beratung ins Kabinett gegeben und sodann einer Beteiligung der einschlägigen Stellen wie bspw. auch dem NSGB zugeführt. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entfalle sodann die Grauzone, in der sich einschlägige kommunale Vereinbarungen andernfalls befunden hätten. Die weitestgehende Beteiligung komme übrigens dann in Betracht, wenn entsprechende Anlagen durch die Kommunen selbst betrieben würden. Bzgl. der Ausgestaltung künftiger Verträge rund um die Windkraftanlagen werde verwaltungsseits fachanwaltliche Unterstützung eingeholt und über die Fortschritte zum geplanten Gesetz würden die Gremien selbstverständlich unterrichtet.

 

RH Kaptein unterstützt den Antrag. Er erkennt ein zwingendes Erfordernis, den von Einschränkungen durch den Bau von Windkraftanlagen Betroffenen zumindest finanziellen Ausgleich zu eröffnen. Hierbei müsse beachtet werden, dass nicht alle Menschen über ausreichende finanzielle Mittel verfügten, sich an solchen Anlagen zu beteiligen, weshalb diesen Menschen andere Wege des Ausgleichs für die sich aus dem Bau solcher Anlagen  ergebenden Einschränkungen geboten werden müssten.

 

FBL Torkel berichtet, das Mecklenburg-Vorpommersche Gesetz eröffne bspw. die Möglichkeit, statt einer Beteiligung vergünstigten Strom zu beziehen. Die entsprechende Fundstelle werde dem Protokoll gerne beigefügt.

 

(Fundstelle:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-WindPB%C3%BCGemBGMVrahmen )

 

Letztlich wird dem VA vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, regelmäßig über die Entwicklung dieser Angelegenheit zu berichten.