Beschluss:

·         Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für die Herrichtung von Blühsaatflächen ein Zuschuss in Höhe von 40 % der Gesamtkosten des Saatgutes, maximal jedoch 900 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda 21 bewilligt.

 

·         Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für Bienenweiden in Privatgärten ein Betrag in Höhe von 50 % der Gesamtkosten des Saatgutes, maximal jedoch 500 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda 21 bewilligt.

 


(RH Dr. Fittje nimmt aufgrund eines Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tageordnungspunktes nicht teil.)

 

Nach Vortrag des Antrages durch stv. AV Bischoff begrüßt RF Carls den Antrag, bittet aber darum, möglichst auf regionale und mehrjährige Blühmischungen z. B. mit Stauden zu setzen, weil einjährige Blühmischungen lt. tierökologischem Gutachten bzgl. bspw. Wildbienen kaum vorteilhaft wären.

 

RF Krüger teilt mit, seitens des Hegerings werde soweit wie möglich darauf geachtet und die Vermittlung mehrjähriger und regionaler Blühmischungen forciert. Die Einsaat solcher Mischungen sei allerdings nicht überall möglich. Im Übrigen dienten alle Blühmischungen verschiedenen Insekten als Nahrungsquelle und somit der Artenvielfalt. Insofern solle der Fokus nicht nur auf Wildbienen gelegt werden.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden