Beschluss:

Der vorliegende Antrag wird an den AK Klima und Umwelt zur Priorisierung der Maßnahmen verwiesen und sodann dem Landwirtschafts-, Klima- und Umweltschutzausschuss erneut zur Beratung vorgelegt.

 


RF Carls erläutert den Antrag und stützt sich dabei insbesondere auf das tierökologische Gutachten des Herrn Witt. Hieraus sollten möglichst viele der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Nutzung des Budgets für ökologische Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden. Die darin dargestellten Ergebnisse seien erschütternd, weshalb dringend im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Bauhof über bspw. veränderte Pflegemaßnahmen gesprochen werden müsse. In diesem Zusammenhang wirbt sie für eine vom Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt angebotene kostenlose Onlineveranstaltung am 14.03.2023 zum Thema „Naturnahe Pflege im kommunalen Grün“.

 

BMin Knetemann bittet um Präzisierung, welche Priorisierung die verschiedenen Maßnahmen, u. a. auch die bereits bspw. bzgl. des Wäldchens bei der Astrid Lindgren-Schule beschlossenen, innerhalb des einschlägigen Budgets haben sollen. Auf RF Carls Rückfrage erläutert sie, das für 2022 veranschlagte, jedoch nicht in Anspruch genommene Budget sei nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht in das Jahr 2023 zu übertragen gewesen, weshalb für 2023 lediglich das jährliche Budget von 20.000 € zur Verfügung stehe. Es gelte daher festzulegen, welche Anträge wann in welcher Priorität und Intensität umgesetzt werden sollen.

 

RH Dr. Fittje unterstützt den Antrag dem Grunde nach und verweist auf ein aktuelles Förderprogramm des NLWKN, das ggf. für diese Zwecke in Anspruch genommen werden könne.

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, entsprechende Anträge müssten dort bis zum 15.03.2023 gestellt werden, das Mindestmaßnahmenvolumen betrage 25.000 € und der Eigenanteil liege bei mindestens 10 %. Das vorliegende tierökologische Gutachten reiche als Antragsgrundlage allerdings nicht aus, weil die einschlägigen Antragsformulare sehr viele kleinteilige Angaben forderten. Die hierfür erforderliche Expertise sei in der Verwaltung nicht vorhanden und nach einem einschlägigen verwaltungsseitigen Versuch derzeit auf dem Markt wohl auch nicht zu bekommen. Zudem sei zu erwarten, dass für solche Maßnahmen Grunderwerb notwendig werde, was im Förderzeitraum nicht zu schaffen sei. Unabhängig davon gebe es im vorliegenden Antrag und im tierökologischen Gutachten etliche Ansätze, die durchaus ohne größeren Aufwand bspw. durch Veränderungen in der täglichen Arbeit des Bauhofes oder mit geringem finanziellen Aufwand berücksichtigt werden könnten.

 

RH von Aschwege schlägt vor, künftig jeweils im Verlauf eines Jahres bereits Maßnahmen für das kommende Jahr festzulegen, um so das jeweilige Budget u. ggf. einschlägige Förderungen vollumfänglich nutzen zu können.

 

RF Krüger unterstützt den vorliegenden Antrag, der viele gute, wichtige und zielführende Schritte beinhalte. Insofern solle das, was in diesem Jahr hinsichtlich des Budgets noch möglich sei, umgesetzt und alles Weitere im Folgejahren angegangen werden.

 

Auf stv. AV Bischoffs Nachfrage formuliert RH Dr. Fittje als Beschlussvorschlag, in der nächsten Sitzung des AK Klima und Umwelt soll zur Vorbereitung einer Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Klima- und Umweltschutz eine Priorisierung der gewünschten Maßnahmen bzgl. des Budgets für ökologische Maßnahmen erarbeitet werden. Dieser Beschlussvorschlag wird von RF Carls unterstützt.