BHofL Hobbiebrunken stellt die Planungen für die Ausgleichsanpflanzungen bzgl. des Baugebiets Lindendamm anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) vor.

 

In der anschließenden Aussprache begrüßt RH Dr. Fittje die vorgestellten Planungen und den für kommenden Herbst avisierten Beginn der Pflanzungen. Auch das vorgesehene Fällen der am nördlichen Rand des Areals befindlichen abgängigen Kiefern findet seine Zustimmung ebenso wie die Absicht, im noch nicht zu bepflanzenden nördlichen Arealbereich den natürlich entstandenen Wildwuchs bis auf Weiteres stehen zu lassen. Dies diene zahlreichen Tieren hinsichtlich Nahrung und Deckung. Er plädiert für den Verzicht auf eine Einzäunung der Neuanpflanzungen, weil dann Wild möglicherweise seltener über den Bachmannsweg wechsle und hierdurch Gefahrensituationen vermindert würden. Der in geringem Umfang zu erwartende Verbiss der Neuanpflanzungen durch Wild aufgrund der Nichteinzäunung sei aus seiner Sicht hinnehmbar.

 

RH Heiderich-Willmer bittet namens seines Fraktionskollegen Erhardt um Herausnahme der Hundsrose, des Hartriegels und der Schlehe aus der Pflanzliste, weil diese Pflanzen nicht auf den dort vorhandenen Boden gehörten. Stattdessen empfehle er die Pflanzung von Faulbäumen. Dieser Vorschlag wird von RF Carls ausdrücklich unterstützt.

 

Mit einer weiteren Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) stellt BHofL Hobbiebrunken die bereits umgesetzten Ausgleichsanpflanzungen bzgl. der Errichtung der Abbiegespur zur neuen Feuerwehr Friedrichsfehn dar und bestätigt auf Nachfrage RH Gaugers, die Bäume würden dauerhaft durch den Bauhof gepflegt und die in der ersten Zeit notwendige Bewässerung werde durch Wassersäcke gewährleistet.

 

Mithilfe einer Präsentation (Anlage 5 zu diesem Protokoll) zeigt BHofL Hobbiebrunken sodann die für kommenden Herbst geplanten Ersatzanpflanzungen für im Jahre 2022 aus verschiedenen Gründen entnommene Bäume auf. Diese Anpflanzung von Obstgehölzen könne ggf. als gemeinsame Aktion mit einer Schule geplant werden.

 

Diese Idee wird von RH von Aschwege ausdrücklich begrüßt und RH Heiderich-Willmer bittet um Auskunft, was mit dem dort künftig wachsenden Obst geschehen solle. Im besten Falle werde auch diesbezüglich eine Kooperation mit einer Schule angestrebt. BHofL Hobbiebrunken führt aus, das dort zu erwartende Obst stehe aufgrund der öffentlichen Anpflanzung der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Auf RH Jacobs´ Bitte, alte Obstsorten auszuwählen, teilt BHofL Hobbiebrunken mit, die Bäume würden über den auf alte Sorten spezialisierten Betrieb Brüntjen bezogen.

 

RF Carls bittet, unter den Bäumen regionales Saatgut einzubringen und RF Krüger regt an, aus den Reihen der Politik aktiv auf diese öffentliche Obstbaumwiese hinzuweisen und ggf. auch eigene kleine Aktionen zu starten. BMin Knetemann ergänzt, auf die Wiese könne auch durch die Presse bzw. durch Veröffentlichung in „Unser Edewecht“ hingewiesen werden.

 

Anhand einer weiteren Präsentation (Anlage 6 zu diesem Protokoll) stellt BHofL eine Mustervariante eines künftig auf dem Bauhof einzusetzenden Ökomäh- und Mulchkopfs vor. Technisch und aufgrund beschränkter personeller und finanzieller Ressourcen sei eine weitergehende Veränderung der Mäharbeiten derzeit nicht möglich, weil bspw. allein ein Mähkopf, der das Mähgut absauge derzeit mind. 120.000 € koste und zudem ein passendes Fahrzeug mit ebenfalls hohen Anschaffungskosten erfordere. Durch einen Ökomäh- und Mulchkopf würden Insekten und Kleinstlebewesen deutlich mehr geschont als durch herkömmliche Geräte. Das Mähen der Straßenseitenräume könne im Übrigen aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht gänzlich entfallen und die Mähbreite sei für Straßen und Radwegränder mit 60 cm vorgeschrieben. Verblieben daher zwischen zwei Mähstreifen lediglich wenige Zentimeter, würde flächig gemäht. Die Mähtiefe liege bei diesem Gerät nie unter 10 cm; bei Verwerfungen im Untergrund könne diese Mähtiefe aber u. U. trotzdem variieren. Auf RF Krügers Nachfrage teilt er mit, eine gesetzliche Vorschrift zu Anzahl und Zeitraum der Mahden gebe es nicht, allerdings müsse die Verkehrssicherheit gewährleistet sein, weshalb eine zwei- bis dreimalige Mahd pro Jahr zum Schutze aller Verkehrsteilnehmenden notwendig sei.

 

RF Carls bittet, angesichts des großen Artensterbens die gesetzlich erforderliche Mahdbreite von 60 cm einzuhalten und jegliche darüber hinausgehende Mahd zu vermeiden, insbesondere auch an Graben- und Grünlandrändern, um so jedenfalls noch schmale Streifen von Insektenbiotopen zu erhalten. Seien in diesen Bereichen dennoch Mahden notwendig um bspw. Verbuschungen zu vermeiden, so seien hierfür alternierende Mahden in ggf. mehrjährigen Abständen sicherlich ausreichend. Zusammengefasst solle also die Verkehrssicherheit gewährleistet, jeglicher anderer Bewuchs aber so lange wie möglich unberührt bleiben.

 

RH von Aschwege regt an, solche Details im AK Klima- und Umwelt zu erörtern. Er empfindet das vorgestellte Gerät als guten Kompromiss und die vorgestellten Planungen als guten Beginn für eine umweltverträglichere Pflege der Wegeseitenränder. Dem stimmt RH Dr. Fittje zu, weist jedoch auf die seiner Ansicht nach unsägliche Praxis des Mähens von Wegen, Wällen und Seitenbereichen in Biotopen und Pufferzonen hin, die in ihrer Intensität ebenfalls dringend eingeschränkt werden müsse.

 

BHofL Hobbiebrunken stellt klar, Gräben müssten einschl. der Seitenbereiche regelmäßig ausgemäht werden, um die Ableitung des Wassers sicherzustellen. Gerade in Zeiten vermehrt auftretender Trockenperioden bilde sich in den Grabenläufen Bewuchs, der sodann bei Wiedervernässung und insbesondere Starkregenereignissen das Ablaufen des Wassers behindere. Ein Verbleiben von Restbewuchs außerhalb der vorgeschriebenen 60 cm sei seitens des Bauhofes sicherlich umsetzbar, Regenrückhaltebecken seien dagegen technische Bauwerke, deren Funktionalität durch entsprechende Pflegemaßnahmen, wie sie regelmäßig durchgeführt würden, zu erhalten sei. Dies werde auch vom BUND und vom Landkreis bestätigt. Durch die Rückführung dieser Pflegemaßnahmen in den Aufgabenbereich des Bauhofes könne nun, so BHofL Hobbiebrunken abschließend, flexibler auf veränderte Anforderungen oder Vorgaben reagiert werden.

 

Mit einer letzten Präsentation (Anlage 7 zu diesem Protokoll) stellt BHofL Hobbiebrunken die Planungen zur künftigen Sportplatzpflege vor und weist u. a. darauf hin, mittlerweile bewegten sich Kunst- und ökologische Dünger in etwa auf gleichem Preisniveau. Durch die veränderte Düngung würden künftig die Böden gestärkt, die im Jahresverlauf stark beansprucht würden und selbst in den Sommerferien und dem für die Winterruhe der Vegetation notwendigen Jahresabschnitt einem starken Spielbetrieb, erschwerend unter Flutlicht, ausgesetzt seien, weshalb sie kaum Gelegenheit zur Regeneration bekämen.