Ein Bürger aus Westerscheps fragt nach, ob es richtig ist, dass es zur Ausweisung von Windenergieflächen keine Planungsverpflichtung für den Rat gibt, auch wenn die aktuelle Windpotentialstudie entsprechende Potentialflächen ausweist. Dieses wird von BM Lausch vom Grundsatz her bejaht. Sie erinnert jedoch daran, dass der Landkreis durch Kreistagsbeschluss das Ziel formuliert habe, bis zum Jahr 2020 50 % des Ammerländer Energiebedarfs aus regenativer Erzeugung im Kreisgebiet zu decken. Dieses kann nach derzeit herrschender Einschätzung nur durch den weiteren Ausbau der Windenergie gelingen. Ob zu diesem Thema also auf regionaler Ebene weiterer Druck auf die Gemeinden ausgeübt wird, bleibt abzuwarten.