Eine Einwohnerin bittet um Auskunft, ob die Betreiber von Freiflächen-Photovoltaikanlagen verpflichtet würden, die Gemeinde Edewecht oder deren Bürgerschaft an den Einnahmen der Anlagen zu beteiligen.

Unter Bezug auf die Ausführungen des KSB Ross zu TOP 6 der heutigen Sitzung bittet sie um Auskunft, ob nicht über den von ihm genannten Prozentsatz der gemeindlichen Flächen hinausgehend so viele Freiflächen-Photovoltaikanlagen wie möglich errichtet werden könnten, weil diese ihrer Ansicht nach im Vergleich zu anderen regenerativen Energietechnologien am effizientesten seien und darüber hinaus auch zur Herstellung von Wasserstoff beitragen könnten. 

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, die Ausweisung bestimmter Flächen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen korrespondiere mit dem Edewechter Klimaschutzkonzept, das im Übrigen bis auf die Wärmegewinnung aus Biomasse alle einschlägigen Technologien unterstütze. Seien die derzeit angestrebten und erforderlichen 53 ha ausgereizt, bleibe es der Politik unbenommen, weitere Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auszuweisen. Eine Beteiligung der betreffenden Kommunen oder Bürgerschaften durch Betreibende einschlägiger Anlagen sei in Niedersachsen nicht vorgeschrieben. Sowohl der Rat als auch die Verwaltung strebten aber ebenfalls in diese Richtung und bemühten sich um entsprechende einvernehmliche Vereinbarungen.