Beschluss:

1.  Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt der Rat die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018.

2.  Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG werden folgende Jahresergebnisse festgestellt:

a)    für 2016 in Höhe von -826,18 €

b)    für 2017 in Höhe von -2804,44 €

c)    für 2018 in Höhe von - 2702,82 €.

3.  Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht die Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018.

 


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden