Sitzung: 13.12.2022 Rat
Vorlage: 2022/PSE/3940
Beschluss:
1. Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung des
Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt der Rat die
Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018.
2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG werden folgende Jahresergebnisse
festgestellt:
a) für 2016 in Höhe von -826,18 €
b) für 2017 in Höhe von -2804,44 €
c) für 2018 in Höhe von - 2702,82 €.
3. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt dem Betriebsleiter
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Betriebssatzung des
Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht die Entlastung für die
Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden