Beschlussvorschlag:

1.  Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt der Rat die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018.

2.  Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG werden folgende Jahresergebnisse festgestellt:

a)    für 2016 in Höhe von -826,18 €

b)    für 2017 in Höhe von -2804,44 €

c)    für 2018 in Höhe von - 2702,82 €.

3.  Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht die Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018.

 


Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch BL Torkel unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden