Für die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen erläutert RH Heiderich-Willmer die Hintergründe des Antrages. Ziel sei es, diejenigen Angelegenheiten, die aus terminlichen Gründen nicht in den Fachausschüssen vorberaten werden könnten, in einem unmittelbar vor dem VA tagenden öffentlichen Ausschusses zu erörtern. Ergänzend erläutert RH Heiderich-Willmer, dass der ursprüngliche Antrag, der Personengleichheit von VA und dem neu zu schaffenden Ausschuss aufgrund der Tatsache, dass die Bürgermeisterin nicht Mitglied eines Fachausschusses sein könne, nicht aufrecht erhalten werde und die Besetzung den Fraktionen obliegen sollte.

 

Für die CDU-Fraktion spricht sich RH Seeger gegen die Einrichtung eines solchen Ausschusses aus und verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Zum einen sei eine Besetzung in Personalunion rechtlich nicht zulässig und zum anderen bliebe insofern auch ungeklärt, wer zu einem solchen Ausschuss einladen würde und die Tagesordnung aufzustellen habe. Seine Fraktion werde daher auch aus diesen Gründen den Antrag ablehnen.

 

RF Taeger verweist in diesem Zusammenhang auf die Beratungen aus der letzten Ratssitzung. Dort habe die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei zwei Punkten dagegen gestimmt, weil die Vorbereitung nicht in dem eigentlich vorgesehenen Fachausschuss erfolgt sei. Der vorliegende Antrag manifestiere nunmehr genau diese Vorgehensweise. Auch ihre Fraktion begrüße eine öffentliche Diskussion. Es sollte daher vielmehr überlegt werden, bei entsprechendem Bedarf kurzfristig eine zusätzliche Sitzung des zuständigen Fachausschuss einzuberufen.

 

RH Heiderich-Willmer betont, Intention des Antrages sei es, eine möglichst breite Öffentlichkeit zu schaffen. Ein Ausschuss für dringliche Angelegenheiten könne im Vergleich zu den unterschiedlich betroffenen Fachausschüssen fest terminiert werden. Dadurch könnte dauerhaft gewährleistet werden, dass Themen, die ansonsten nur nicht öffentlich beraten würden, auf jeden Fall vorher öffentlich diskutiert werden.

 

BM Lausch führt aus, dass die Politik und die Verwaltung gleichermaßen an Öffentlichkeit und Transparenz interessiert seien. Es dürfe allerdings nicht der Eindruck erweckt werden, der VA würde gezielt dafür genutzt, bestimmte Themen in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Die Hälfte aller Tagesordnungspunkte würden ohnehin entweder vorher im Fachausschuss beraten oder im Anschluss in öffentlicher Ratssitzung beschlossen. Von den verbleibenden Punkten seien 2/3 klassische VA-Themen, wie beispielsweise Personal- oder Abgabenangelegenheiten die eben gerade nicht für die Öffentlichkeit gedacht seien, so dass letztlich 20 % verblieben, über die man hier diskutieren würde. Aus ihrer Sicht sei insbesondere problematisch, dass eine Besetzung in Personalunion rechtlich nicht möglich sei. Somit könne sie als Vorsitzende des Verwaltungsausschusses in einem Ausschuss für dringliche Angelegenheiten nur als Zuschauerin mitwirken. Dem könne sie nicht zustimmen. Auch sie halte zusätzliche Fachausschüsse für den geeigneteren Weg. In diesem Zusammenhang sei allerdings darauf hinzuweisen, dass die kurzfristige Terminierung von Sitzungen wiederholt zu Beschwerden einzelner Ratsvertreter geführt habe.

 

 

RH Dr. Fittje weist auf die besondere Problematik der hinzugewählten Mitglieder, bspw. im Feuerwehr- oder Schulausschuss hin. Diese würden bei einer Beratung in einem Ausschuss für dringliche Angelegenheiten gar nicht beteiligt werden können. Aus seiner Sicht sei es deswegen sinnvoller, bei Bedarf die jeweiligen Fachausschüsse zusätzlichen tagen zu lassen.

 

Nach weiterer Aussprache verfällt der Antrag der Grünen bei 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Ablehnung des Rates.