Beschluss:

„Die Gemeinde Edewecht beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 864.599,04 € an der  kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN). Sollte aufgrund mangelnder Inanspruchnahme anderer Kommunen eine höhere Beteiligung möglich sein, zeichnet die Gemeinde Edewecht Anteile in Höhe von bis zu insgesamt 2.000.010,24 €.

 

Die Beteiligung wird in vollem Umfang durch einen Förderkredit der KfW für die kommunale Infrastruktur mit einer 10-jährigen Gesamtlaufzeit finanziert.“


BM Lausch führt einleitend aus, dass sich in der im Rahmen der Vergabe der Konzessionsverträge im Jahre 2010 entstandenen Diskussion der grds. Wunsch einer intensivieren Beteiligung an den Netzen ergeben hätte. Zum damaligen Zeitpunkt habe man sich aber aus guten Gründen gegen eine Übernahme der Netze entschieden. Die grds. Diskussion habe nun aber zu einer Öffnung der EWE geführt, die Kommunen an den Netzen zu beteiligen. Augenblicklich biete sich die Möglichkeit, zu einem überschaubaren Risiko und einer ansprechenden Rendite eine Beteiligung über die KNN einzugehen. Dies habe auch keinen Einfluss auf die Netzentgelte, weil die Verzinsung des eingesetzten Gesamtkapitals nicht zwischen Eigen- und Fremdkapital unterscheide und die Netzentgelte letztlich auch von der Bundesnetzagentur geprüft würden. Für BM Lausch könne heute ein Schritt in die richtige Richtung gemacht werden, der langfristig Einnahmen für den Haushalt generiere und auch unter Berücksichtigung der Energiewende neue Einflussnahmemöglichkeiten eröffne.

 

GVOR Torkel erläutert die Grundzüge des Modells, das eine Beteiligung im ersten Schritt von grds. 4,9 %, mithin rd. 865.000 € vorsehe. Insgesamt könne die Beteiligung der Gemeinde auf 25,1 %, mithin rd. 4,45 Mio. € ausgebaut werden. Das Verfahren sehe vor, dass ein notariell beglaubigtes verbindliches Angebot bis zum 11.10.2013 vorliegen müsse. Wie bereits mehrfach erörtert, bestünde unter Umständen die Möglichkeit, im Rahmen der ersten Zeichnung über die eigentlich vorgesehenen 4,9 % hinaus Anteile zu erwerben. Aufgrund der beabsichtigten Finanzierung durch ein Darlehen der KfW-Bank und der zu zeichnenden Anteile wäre eine Beteiligung in Höhe von 2.000.010,24 € möglich. Zwischenzeitlich ist auch die Frage des kleinen steuerlichen Querverbundes abschließend mit der Oberfinanzdirektion geklärt worden, so dass die Garantiedividende vollständig im Gemeindehaushalt verbleiben könne. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Beteiligung durch die Fremdfinanzierung nicht in Konkurrenz zu anderen Maßnahmen stehe.

 

Für die CDU-Fraktion führt RH Wichmann aus, dass eine intensive Beratung in seiner Fraktion stattgefunden habe mit dem Ergebnis, dass eine Beteiligung als sinnvoll erachtet werde. Dadurch werde die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Einnahmen zu generieren und gleichzeitig könne Einfluss auf die Energienetze ausgeübt werden.

 

RF Taeger führt aus, dass das größte Risiko der Beteiligung darin bestehe, dass die Netze nach 15 Jahren nicht mehr den nominalen heutigen Wert darstellten. Es sei aber davon auszugehen, dass der Restwert und die zu erzielende  Rendite mögliche Wertverluste minimierten. Ferner werde der politische Gestaltungsspielraum durch die Beteiligung nicht beeinträchtigt, was sich auch in dem vorliegenden Haushalt widerspiegele, der ein Investitionsvolumen von rd. 9 Mio. € beinhalte. Letztlich sei es aus ihrer Sicht auch sinnvoll, die Zusammenarbeit mit der EWE weiter zu intensivieren.

 

Für die UWG-Fraktion weist RH Apitzsch darauf hin, dass die EWE bereits ein kommunales Unternehmen sei und letztlich auch durch die abgeschlossenen Konzessionsverträge Einfluss ausgeübt werden könne. Für ihn sei ob der Konzernstrukturen nicht ersichtlich, was die EWE mit der Kapitalerhöhung bezwecke und wie die Gelder verwendet würden. Zudem sei aus seiner Sicht zu befürchten, dass die Rendite, die die Kommunen erhielten, letztlich durch die Stromkunden aufzubringen seien und sich der Strompreis weiter verteuere. Seine Fraktion werde daher die Beteiligung ablehnen. GVOR Torkel erläutert in diesem Zusammenhang noch einmal, dass es bei der Gesamtkapitalverzinsung unerheblich sei, ob es sich um Eigen- oder Fremdkapital handele. Zudem werde die Kalkulation durch die Bundesnetzagentur geprüft. Mit der Beteiligung könne zudem auch ein Recht auf Information geltend gemacht werden, welches neben der aktiven Beteiligung auch eine gewisse Bedeutung habe.

 

Den Ausführungen RH Apitzschs schließt sich RH Heiderich-Willmer für die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Wesentlichen an. Ergänzend betont er zudem, dass sich allein an der Zahl der zu beteiligenden Kommunen erkennen lasse, dass eine Einflussnahme einzelner Kommunen nur sehr gering sei. Aus seiner Sicht handele es sich hierbei eher um ein Kundenbindungsprogramm mit payback-Charakter. Auch seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden