Beschluss:

Dem mit der Einladung zu der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 10.09.2013 übersandten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wird unter Berücksichtigung der Änderungen aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.09.2013 zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


GVOR Torkel erläutert zu Beginn der Aussprache die wesentlichen Bestandteile des Nachtragshaushaltsplanes und geht dabei zunächst auf die Veranschlagungen im Ergebnishaushalt ein. Insgesamt erhöhe sich das Volumen um rd. 1,6 Mio. € auf nunmehr 30,7 Mio. €. Auf der Ertragsseite seien dabei als wesentliche Veränderungen die Erhöhung der Auflösungen aus Sonderposten um rd. 511.000 €, die um rd. 200.000 € erhöhten Zinserträge, die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um rd. 460.000 €, die Erhöhung der Vergnügungssteuer um rd. 85.000 € sowie eine Erhöhung bei den Abwassergebühren um rd. 87.000 € zu nennen. Bei den Aufwendungen seien ebenfalls einige Erhöhungen zu nennen, wie bspw. der Personalaufwand, welcher voraussichtlich um rd. 154.000 € steige. Bei den Sach- und Dienstleistungen werden die Ansätze um rd. 316.000 € erhöht, davon entfielen allein rd. 150.000 € auf Energiekosten. Im Ergebnis verbessere sich das Saldo des Ergebnishaushalts damit um 711.000 € und weise einen Überschuss von insgesamt 816.000 € und unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses von 687.000 € aus.

 

Im Zuge der Vorstellung des Finanzhaushaltes geht GVOR Torkel auf das Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit ein, welches sich um 689.000 € auf rd. 1.842 Mio. € verbessere. Bei den Einzahlungen ergäben sich im Einzelnen keine großen Veränderungen. Auf der Auszahlungsseite seien die Mehrauszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von rd. 349.000 € sowie einige weitere Einzelmaßnahmen zu nennen.

 

Zentraler Punkt des Nachtragshaushalts seien ohne Zweifel die haushaltsrechtlich erforderlichen Anpassungen für die „EWE-Beteiligung“. Diese würden in Abhängigkeit zur heutigen Beschlussfassung den Erwerb von Gesellschaftsanteilen in einer Höhe von bis zu 2 Mio. € umfassen. In der Folge könnten für künftige Haushaltsjahre zusätzliche Erträge aus der garantierten Dividende veranschlagt werden. Das in sich geschlossene Finanzierungsmodell biete den Vorteil, dass die Beteiligung nicht zu Lasten notwendiger Investitionen und Sanierungsmaßnahmen gehe. Der Schuldenstand werde sich dadurch allerdings um die genannte Summe auf ca. 8,8 Mio. € erhöhen. Im Ergebnis stelle das Beteiligungsmodell für die Gemeinde Edewecht eine Chance für die Zukunft dar.

 

Abschließend bittet GVOR Torkel den Rat um die Zustimmung zum Nachtragshaushalt.

 

In der sich anschließenden Aussprache weist zunächst RH Heiderich-Willmer darauf hin, dass der Beschluss über den Nachtragshaushalt mit einer Kreditermächtigung von bis zu zwei Millionen Euro bereits an dieser Stelle gefasst werden solle, obwohl hinsichtlich der eigentlichen Beteiligung noch keine Entscheidung getroffen worden sei. Letztlich könne seine Fraktion dem Nachtragshaushalt allein aufgrund des EWE-Beteiligungsmodells nicht zustimmen, weswegen sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde. Diesen Ausführungen schließt sich RH Korte für die Fraktion der UWG im Wesentlichen an.

 

Für die CDU-Fraktion spricht dessen Vorsitzender RH Brunßen GVOR Torkel und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses zunächst seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. Zudem sei er für die Anregung RF Taegers dankbar, die Daten des Gesamtergebnis- und finanzplanes um Vorjahres- und Vergleichswerte zu ergänzen. Dies erleichtere die Arbeit der Ratsmitglieder. Im Übrigen stelle auch für ihn die Beteiligung am EWE-Netz eine Investition in die Zukunft dar, die auch nicht in Konkurrenz zu anderen Maßnahmen stehe. Seine Fraktion werde daher dem vorliegenden Nachtragshaushalt zustimmen.

 

RH Dr. Fittje hebt die erheblichen Verbesserungen hervor, die der Nachtragshaushalt im Vergleich zum Ursprungshaushalt mit sich bringe.  Insgesamt könne somit von einem gesunden Haushalt gesprochen werden, der weiterhin Überschüsse erwirtschafte. Ein wichtiger Aspekt sei in diesem Zusammenhang, dass die Jahresabschlüsse entsprechend der Terminierung aufgestellt werden, um für die künftigen Planungen verlässliche Daten zu haben. Im Hinblick auf die EWE-Beteiligung könne durch die Finanzierung mittels eines zinsgünstigen Darlehens eine Konkurrenz zu anderen wichtigen Maßnahmen vermieden werden. Seine Fraktion könne dem vorliegenden Zahlenwerk daher zustimmen.

 

 

Sodann fasst der Rat folgenden