Beschluss:

Das mit der Beschlussvorlage 2022/FB I/3912 vorgestellte Gesamträumliche Konzept Freiflächen-Photovoltaik sowie die Planungsempfehlung zum Umgang mit Projektanträgen auf Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird festgestellt.

 

Die vorgennannte Planungsempfehlung wird zunächst für zwei Jahre erprobt und laufend evaluiert. Sollte sich das Verfahren als nicht praxisgerecht herausstellen oder das Ausbauziel gemäß NKlimaG in Höhe von 53 Hektar vorzeitig erreicht werden, wird dem zuständigen Ausschuss ein Anpassungsvorschlag vorgelegt.

 


RH von Aschwege teilt mit, dass die Gruppe von CDU und Bündnis 90/Die Grünen erfreut sei, dass die Ziele des Klimaschutzes zügig in die Umsetzung gingen. Wichtig sei, dass aus dem Konzept und der daraus resultierenden Cluster kein Rechtsanspruch abgeleitet werden könne und die Planungshoheit weiterhin beim Rat liege.

 

Für die Gruppe von SPD und FDP schließt sich RF Krüger im Wesentlichen ihrem Vorredner an und stellt ebenfalls heraus, dass eine zeitnahe Abarbeitung des Konzeptes sehr positiv zu bewerten sei.

 

RH Apitzsch verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass nicht alle identifizierten Clusterflächen auch tatsächlich mit PV Anlagen bebaut würden. Wichtig sei aus seiner Sicht auch der Verzicht und die sich daraus ergebende Energieeinsparung.

 

FBL Torkel berichtet, nur durch den gemeinsamen Ausbau von Windenergie, Freiland- und Dachflächen-PV könne die Energiewende vollzogen werden. Gleichwohl sehe der Beschlussvorschlag vor, dass die Entwicklung in den nächsten 2 Jahren  laufend evaluiert werde . Sollte das angestrebte Ziel von rd. 53 Hektar Freiflächen-PV in dieser Zeit bereits erreicht werden, könnten die gemeindlichen Gremien ggf. nachsteuern.

 

Sodann fasst der Rat folgenden