Eine Einwohnerin bittet um Auskunft, ob aufgrund der kommissarischen Leitung der Osterschepser Schule nicht ausnahmsweise die Sekretärinnenstunden bis zur Neubesetzung der Leitungsposition aufgestockt werden können, weil durch die Schulsekretärin auch Schulleiteraufgaben aufgefangen würden.

 

Hierzu erläutert SGL Schöbel, eine ausnahmsweise Abweichung an einer Schule führe möglicherweise zu ähnlichen Forderungen anderer Schulen, da Ausnahmetatbestände leicht herzuleiten seien. Im Übrigen sei gewährleistet, dass die Schulsekretärin täglich eine Stunde vor Ort sei und alle Lehrkräfte über I-Serv auf den zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräten zeitnah erreichbar seien. FBL Sander ergänzt, Schulleiterstunden lägen in der Zuständigkeit des Landes, weshalb sinnvollerweise dort auf entsprechende Abhilfe gedrungen werden solle.