Mit Hilfe einer Präsentation (Anlage 6 zu diesem Protokoll) erläutert SGL Gebken die Vorlage und verdeutlicht insbesondere, die im Grundriss rot umrandeten Flächen entsprechen den zu sanierenden Räumlichkeiten. Sofern in der kommenden VA-Sitzung die Entscheidung getroffen werde, die Fassadensanierung zurückzustellen, sei beim Fördergeber ein sodann notwendiger Änderungsantrag zu stellen. Dieser wirke sich zwingend zeitlich einschränkend auf die Umsetzung der Maßnahme aus. FBL Torkel ergänzt, werde die Maßnahme ggf. um ein Jahr verschoben mit der Hoffnung, sodann ausreichend Eigenmittel für die vollumfängliche Maßnahme zu haben, scheine die Umsetzung der Maßnahme aus zeitlichen Gründen ebenfalls kaum noch möglich. Details hierzu würden verwaltungsseits noch erarbeitet und den Gremien sodann vorgestellt.

 

RH Brunßen plädiert dafür, der Verwaltung zur Unterstützung der weiteren Planungen bereits heute ein politisches Stimmungsbild zu geben. Er findet es bedauerlich, dass Fördermittel nicht an die allseitigen Preissteigerungen angepasst würden, spricht sich aber dennoch namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen für die vollumfängliche Umsetzung der Maßnahme aus. Andernfalls stünde die Fassadendämmung in den nächsten Jahren ohnehin wieder an. Die erforderlichen Eigenmittel könnten ggf. auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden. Diesen Ausführungen schließt sich RH Reil an und überlegt, ob der zu bestimmten Zeiten wie Wochenenden, Ferien, Feiertagen produzierte, jedoch aufgrund fehlender gewinnbringender, weil dann förderschädlicher Einspeisung in das öffentliche Netz nicht nutzbare Strom kostenlos in das öffentliche Netz eingespeist oder ggf. per E-Ladesäulen kostenlos der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden könne. FBL Torkel führt aus, diese Aspekte seien bisher nicht geprüft worden, allerdings sei es möglich, dass sich bis zum Abschluss der Maßnahme die einschlägigen Vorschriften und Vorgaben noch ändern könnten und der überschüssige Strom gegebenenfalls einer vernünftigen Nutzung zugeführt werden könne.

 

RH Bekaan teilt mit, innerhalb seiner Gruppe SPD/FDP werde der Bericht in Anbetracht der Vielzahl relevanter Aspekte unterschiedlich bewertet. Persönlich sieht er die Zurückstellung der Fassadendämmung im Vergleich zu möglichen Alternativen eher als unkritisch zumal ggf. hierfür später weitere Förderungen in Betracht kommen könnten. Er hinterfragt, ob nicht die verhältnismäßig teuren Aluminiumfenster durch kostengünstigere Kunststofffenster ausgetauscht werden können, ob für eine Bohrung von überraschenden 200 m Tiefe aufwendige bergbaurechtliche Genehmigungen einzuholen seien und ob auf den Gebäudeteilen, für die die Erneuerung des Blitzschutzes geplant sei, PV-Module aufgebracht werden könnten.

 

FBL Torkel erläutert, bei einem sachlichen Zusammenhang von Maßnahmen, hier Sanierung der Halle und ggf. spätere Fassadendämmung der Halle, kämen Folgeförderung nur dann in Betracht, wenn zwischen den Einzelmaßnahmen ein deutlicher zeitlicher Abstand bestehe. Zudem sei es eher unwahrscheinlich, zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Förderung erhalten zu können. Für Bohrungen von mehr als 100 m sei in der Tat eine bergbaurechtliche Genehmigung erforderlich, deren Beantragung allerdings voraussichtlich keinen großen Aufwand auslöse. Die ggf. erforderliche Tiefenbohrung sei im Übrigen der Effizienz geschuldet, weil eine Bohrung dieser Tiefe nicht mit gleichem Erfolg durch bspw. zwei Bohrungen jeweils der halben Tiefe ersetzt werden könne. SGL Gebken ergänzt, die 200 m Bohrtiefe beruhten bislang auf einer ersten Einschätzung des Fachplaners, eine Probebohrung sei bisher noch nicht durchgeführt, aber bereits beauftragt worden. Der Einbau von Kunststofffenstern sei sicherlich möglich und jedenfalls nicht förderschädlich. Allerdings müsse bedacht werden, dass mutmaßlich häufig geöffnete/geschlossene Fenster eine belastbare und langlebige Ausstattung, hier Aluminium, haben sollten. Ob die Erneuerung des Blitzschutzes sich möglicherweise nachteilig auf die Errichtung der Dachflächen-Photovoltaikanlage auswirken könne, werde in der Folge geprüft.

 

RH Erhardt ist der Auffassung, bei Einbau einer adäquaten Lüftungsanlage müssten Fenster gar nicht mehr zu öffnen sein und sollten es zur Sicherstellung der effizienten Arbeit der Lüftungsanlage auch nicht, weshalb Kunststofffenster den Ansprüchen genügten. SGL Gebken verweist auf unterschiedliche Empfindungen der Nutzenden, die u. U. für die Möglichkeit zu öffnender Fenster sprächen. Die Lüftungsanlage an sich benötige Lüftungen durch die Fenster ausdrücklich nicht, weshalb, wie bereits vorgetragen, die KNX-Steuerung entsprechend angepasst und damit Fensteröffnungen zu bestimmten Zeiten ausgeschlossen würden. Das Öffnen der Türen könne durch die KNX-Steuerung allerdings nicht verhindert werden, weil diese auch als Fluchttüren dienten. AV Kuhlmann und RH Reil plädieren dafür, die Nutzenden von einem Verzicht auf Fensterlüftungen zu überzeugen und in jedem Fall Energieverluste durch ineffizientes Arbeiten der Lüftungsanlage aufgrund nicht notwendiger Fensteröffnungen zu vermeiden. Diese Ausführungen würden, so FBL Torkel, in die weiteren Detailplanungen auch im Zusammenhang mit der Thematik des Lärmschutzes der Nachbarschaft einfließen.

 

RH Bekaan ist der Auffassung, bereits heute müsse der Ausschuss richtungsweisend für die anstehenden Beschlüsse agieren, da in Anbetracht der kurzfristig anstehenden Haushaltsplanungen keine großen zeitlichen Spielräume für Überlegungen mehr gegeben seien. FBL Torkel relativiert, würde sich im Verlaufe der weiteren Beratungen das Meinungsbild noch ändern, führe dies nicht zwangsläufig zu großen Verwerfungen des nächstjährigen Haushalts, da die Maßnahme überwiegend den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum betreffe. Für die weiteren verwaltungsseitigen Planungsarbeiten sei eine deutliche Richtungsweisung allerdings hilfreich.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der