Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2024 – 2026 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Nach FBL Pannemanns Erläuterungen insbesondere der Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) dankt RH Brunßen der Verwaltung für die guten und umfangreichen Vorarbeiten zur Haushaltsplanung. Entgegen der traditionell eher vorsichtig ausgerichteten Planungen der bisherigen Haushalte sei für 2023 erstmalig eine optimistische Herangehensweise gewählt worden, obschon in Anbetracht der vielfältigen Krisen die Haushaltsplanung äußerst schwierig geworden sei. Die Erfahrung der Vergangenheit zeige, regelmäßig eingeplante Investitionen könnten in der Regel letztlich nicht vollumfänglich umgesetzt werden, weshalb er sich für eine genauere Einschätzung der tatsächlich umzusetzenden Maßnahmen und damit einhergehend die Einplanung investiver Mittel nur für diese Maßnahmen ausspreche. Dies könne sodann auch der Minimierung der Notwendigkeit zur Aufnahme von Krediten dienen. Die von seiner CDU-Fraktion seinerzeit abgelehnte Steuererhöhung sei im Übrigen spätestens jetzt notwendig gewesen. Leider habe diese nicht, wie von der vorigen Bürgermeisterin vorgesehen, der Sanierung der Werkräume an der Edewechter Oberschule gedient, weshalb diese Maßnahme nun kurzfristig umgesetzt werden müsse. Insgesamt sei für die Zukunft abzuwägen, ob der Fokus eher auf Kreditaufnahmen für Investitionen, einen Sparkurs oder den Schuldenabbau gelegt werden solle. Edewecht habe zwar im Ammerlandvergleich den geringsten Schuldenstand, weshalb Kreditaufnahmen in der aktuellen Haushaltssituation grundsätzlich als unkritisch anzusehen seien, dennoch spreche er sich ausdrücklich gegen Kreditaufnahmen aus.

 

Anders als RH Brunßen spricht sich RH Dr. Fittje ausdrücklich für die Aufnahme von Krediten, und zwar bereits in 2023, aus, um insbesondere die Maßnahme Werkräume Edewechter Oberschule so schnell wie möglich umsetzen und abschließen zu können. Diese Maßnahme sei im Interesse einer guten Ausbildung der dortigen Schülerschaft anderen Maßnahmen bspw. im Straßenbau vorzuziehen. Sofern personelle Ressourcen zur Abwicklung der Maßnahme Werkräume in 2023 fehlten, sollten externe Fachkräfte mit der Planung um Umsetzung beauftragt werden. Insgesamt geht er davon aus, Kredite würden im Laufe der kommenden Jahre teurer, weshalb mit potenziell notwendigen Aufnahmen besser frühzeitig begonnen werden solle. Aus seiner Sicht solle darüber hinaus die Fluchttreppe bei der Feuerwehr Friedrichsfehn installiert und die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 35.000 € in den Haushalt 2023 eingestellt werden. Es könne nicht angehen, dass das Obergeschoss des Feuerwehrhauses nur wegen der fehlenden Fluchttreppe nicht genutzt werden könne. Die Quartiersentwicklung Altes Stadion sei leider nur mit Planungskosten für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vorgesehen. Abgesehen von diesen Aspekten stimmt er der Haushaltsplanung zu und begrüßt insbesondere die erfolgreiche Einwerbung von Fördermitteln für unterschiedliche Maßnahmen und die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden.

 

BMin Knetemann löst ein offensichtliches Missverstehen hinsichtlich der Haushaltsplanungen auf, indem sie klarstellt, für die Maßnahme Werkräume seien in 2023 Vorplanungskosten eingeplant und die Unterstützung durch ein Architekturbüro sei ohnehin vorgesehen. Es sei gute Übung der Gemeinde Edewecht, Maßnahmen, deren Vorplanungen begonnen würden, in der Folge ohne Verzögerungen weiterzuverfolgen und abzuschließen. Dies werde selbstverständlich auch bei dieser Maßnahme, mit deren Vorplanungen definitiv in 2023 begonnen werde, der Fall sein. Insbesondere in Anbetracht durchaus wahrscheinlicher Verschiebungen oder Zurückstellungen anderer Maßnahmen aus verschiedenen Gründen und der Einstellung der erforderlichen Mittel in die mittelfristige Finanzplanung sei hinsichtlich der Finanzierung dieser Maßnahme keine Sorge zu tragen.

 

RH Heiderich-Willmer geht davon aus, die Edewechter Steuersätze lägen immer noch unter dem Niveau, welches für Edewecht bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegt werde. Offensichtlich könne die Gemeinde Edewecht sich dies leisten, trotzdem dieser von FBL Pannemann für das kommende Jahr eine unzureichende Finanzkraft attestiert worden sei. In Anbetracht dieser Umstände bewertet er es positiv, dass dennoch das Klimakonzept in die Planungen eingeflossen sei, wodurch mutmaßlich in der Folge wiederum Kosten gespart werden könnten.

 

FBL Pannemann unterstreicht die Ausführungen RH Brunßens, wonach das Investitionsniveau günstigstenfalls den tatsächlich umsetzbaren Maßnahmen entsprechen solle. Hierdurch könne im Zusammenspiel mit weiteren Veränderungen eine Neuverschuldung möglicherweise ausgeschlossen werden. Er ergänzt jedoch, auch mit einer Begrenzung des Investitionsniveaus bleibe die Reinvestitionsquote hoch, besonders auch in Anbetracht des geplanten massiven Ausbaus des Anlagevermögens. Bereits heute liege das Anlagevermögen deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer und selbst größerer Kommunen. Daraus resultiere umgekehrt ein deutlich minderer Investitionsstau, der wiederum die Finanzplanungen für die Zukunft einfacher gestalte.

 

Auf RH Dr. Fittjes Verständnisfragen führt BMin Knetemann aus, die vakante Stelle im Bereich Energiemanagement werde erfreulicherweise voraussichtlich zum 01.02.2023 besetzt werden können, weshalb im Fachbereich III personelle Ressourcen für andere Bedarfe freigesetzt werden könnten. FBL Pannemann stellt klar, Haushaltsreste würden nicht mehr gebildet, weshalb die in 2022 eingeplanten Mittel von 600.000 € für die Maßnahme Werkräume nicht zur Verfügung stünden, aber ausreichende Mittel im Finanzplanungszeitraum veranschlagt worden seien. FBL Torkel fügt an, die Umsetzung der Maßnahme erfordere vielfältige und umfangreiche Planungsschritte, die jeweils einschließlich der Genehmigungen ihre Zeit bräuchten. Mit einer Ausschreibung der notwendigen Arbeiten könne somit vor Mitte kommenden Jahres und einem tatsächlichen Beginn der Arbeiten und möglicherweise erster einschlägiger Rechnungsstellungen vor Ende 2023 nicht gerechnet werden. Insofern stünden im Haushalt 2023 auch bei zügiger Abwicklung ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Auf die Frage RH Dr. Fittjes nach Aufnahme der Maßnahme Breeweg in die Haushaltsplanungen teilt BMin Knetemann mit, dies unterliege der Entscheidungshoheit des Rates. FBL Torkel ergänzt, aufgrund enger finanzieller Spielräume im Zusammenspiel mit den Anforderungen der einschlägigen Förderung sei politisch zunächst Abstand von dieser Maßnahme genommen werden.

 

Bzgl. der Ausführungen RH Dr. Fittjes zur Fluchttreppe an der Feuerwehr Friedrichsfehn weist FBL Torkel darauf hin, bei der Feststellung des Anforderungsprofils sei der dauerhafte Aufenthalt von Personen im Obergeschoss keine Planungsanforderung gewesen. Wenn dieses jetzt aufgrund der ansonsten idealen Voraussetzungen gewünscht werde, sei dies eine neue Anforderung, zu der zu gegebener Zeit eine Priorisierung dieser Maßnahme erforderlich sei.

 

RF Bischoff irritiert, dass die Maßnahme Quartiersentwicklung Altes Stadion in der mittelfristigen Finanzplanung aufgeführt sei, obgleich diese Maßnahme derzeit gar nicht in Rede stehe, andererseits die u. a. im Straßen- und Wegeausschuss intensiv diskutierte Ertüchtigung des Kleinbahn-Radwanderweges nirgendwo aufgeführt sei.

 

FBL Torkel erläutert, die Quartiersentwicklung Altes Stadion müsse als Grundlage des gemeindlichen Förderantrages, für den aufgrund des bislang spürbaren starken politischen Willens zur Umsetzung dieser Maßnahme bereits eine Interessenbekundung abgegeben worden sei, mindestens in der mittelfristigen Finanzplanung verankert sein. Andernfalls würde entsprechenden Anträgen seitens der Fördergebenden die Ernsthaftigkeit abgesprochen. Solle diese Maßnahme entgegen der bisherigen Bekundungen länger zurückgestellt oder aufgegeben werden, werde um entsprechende zeitnahe politische Willensbekundung an die Verwaltung gebeten.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden