Beschlussvorschlag:

Der zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 29.11.2022 vorgelegte Entwurf einer Richtlinie für Finanzgeschäfte der Gemeindekasse Edewecht wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG i. V. m. § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.

 

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Holling bittet RH Brunßen um Auskunft, ob eine u. U. in Betracht kommende Beteiligung der Gemeinde an Windkraft- oder Solarparks ebenfalls unter diese Richtlinie und sodann unter die Risikoklasse 1 falle. Hierzu wird verwaltungsseits ausgeführt, in diesem Fall würde es sich um eine sogenannte Unternehmensbeteiligung handeln, wie dies bspw. bei der KNN der Fall sei, und die Richtlinie nicht anzuwenden sein.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA sodann folgenden