Beschlussvorschlag:

1.    Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2023 je Meter Straßenfront 1,25 €

 

2.    Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

 

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Holling stellt er auf Nachfrage RF Bründermanns klar, zunächst sei ein Straßenreinigungsfahrzeug mit allen technisch erforderlichen Bestandteilen für 1,5 Jahre gemietet worden. Fielen die Erfahrungen positiv aus, werde sodann über einen Kauf nachgedacht.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden