Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Beratungsvorlage ergebenden Bereich

a)    eine 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt

und

b)    der Bebauungsplan Nr. 204 „Gewerbeflächen Westerscheps“ aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorentwürfe zu erarbeiten und möglichst in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zur Beratung vorzulegen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr befürwortet RH Brunßen namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung. Dieses Projekt biete die Möglichkeit, Gewerbe und Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer bislang intensiv genutzten und übermäßig versiegelten Fläche anzusiedeln und hierdurch sowohl die Fläche als auch das westliche Gemeindegebiet aufzuwerten. Besonders vorteilhaft sei die bereits bestehende Anbindung an das Glasfasernetz und die durch diese Entwicklung mutmaßliche Entzerrung gewerblichen Verkehrs in den Hauptzentren der Gemeinde Edewecht.

 

Auch RH Bekaan unterstützt namens seiner Gruppe SPD/FDP die Beschlussempfehlung. Ein Teil der bisherigen Gebäude auf dem Areal seien bereits zurückgebaut, weswegen sich die Fläche insbesondere auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anbiete. Verkehrlich sieht er aufgrund des derzeitigen Zustandes der Ortsdurchfahrt Osterscheps noch Probleme, die sich jedoch möglicherweise durch die anstehende Ertüchtigung dieser Ortsdurchfahrt beheben ließen. Besonders begrüßenswert sei das endgültige Aus von Massentierhaltungen auf dem Areal, was insbesondere für Lückenbebauungen im Umfeld des Areals aufgrund der dann entfallenden einschlägigen Emissionen vorteilhaft sei.

 

FBL Torkel weist auf die unter TOP 6 der heutigen Sitzung vorgestellte Ausnahmeregelung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen außerhalb der ausgewiesenen Cluster hin, die im vorliegenden Fall zum Tragen kommen könne.

 

Auch RH Kaptein begrüßt die Beschlussempfehlung und insbesondere die Absicht auf Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die sich bestenfalls mindernd auf den Ausbau von Windkraftanlagen auswirken könne. Den durch die Ausweisung des Areals als Gewerbegebiet entstehenden zusätzlichen Verkehr im Umfeld betrachte er aus Sicht der Anwohnenden allerdings eher zwiespältig.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden