Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 „Ida-Ahlers-Gelände“ mit örtlichen Bauvorschriften in Nord Edewecht II, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird, wird wie in der Sitzung des Bauausschusses am 28.11.2022 beraten, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 


Nach kurzer Einleitung durch SGL Knorr erläutert Dipl.-Ing. Gräpel anhand einer kurzen Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) das Entwässerungskonzept. Aufgrund der großen Höhenunterschiede im fraglichen Areal und der fehlenden Versickerungsmöglichkeit sei die Bebauung des Geländes in Abstufungen geplant, so dass benachbarte Grundstücke letztlich maximal 50 - 60 cm überragt würden. Das sogenannte öffentliche Wasser werde über Rückstaukanäle in die umliegenden Hauptleitungen abgeleitet, was auch bei Starkregenereignissen aufgrund der verzögerten Einleitung nicht zu Problemen führen werde. Das aus den Grünflächen des Areals abfließende Wasser werde durch Rinnen bzw. Geländemulden ebenfalls über Rückstaukanäle in die Hauptleitungen abgeleitet. SGL Knorr ergänzt, diese Thematik sei mit den betreffenden Anliegenden bereits erörtert und einvernehmlich abgestimmt. Zudem werde sichergestellt, dass vorhandene Strukturen durch ausreichend Abstand der Entwässerungseinrichtungen nicht beeinträchtigt würden.

 

M.Sc Lasar erläutert sodann anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) den aktuellen Bebauungsplanentwurf und weist u. a. darauf hin, die auf Seite 13 der Präsentation als breiter grüner Streifen erkennbare Entwässerungsmulde sei zu begrünen und alle auf dem Areal befindlichen Bäume zu erhalten und insbesondere im Zuge der Bauarbeiten auch im Wurzelbereich zu schützen.

 

Auf RH Reils Nachfrage führt FBL Torkel aus, eine Festsetzung des Verzichts auf die Nutzung fossiler Energien komme in Anbetracht des bereits bestehenden Bebauungsplanes nicht in Betracht. Allerdings könne in weiteren Gesprächen mit dem Investor versucht werden, auf einen freiwilligen Verzicht hinzuwirken.

 

Für seine Gruppe SPD/FDP unterstützt RH Bekaan die sehr gute Planung dieses Vorhabens. Bzgl. der Mulde bittet er um Auskunft, ob diese tatsächlich auch das von der Beethovenstraße ggf. abfließende Wasser aufnehmen könne und wer für deren Pflege und Unterhaltung zuständig sei. Hierzu teilt SGL Knorr mit, die Mulde werde im Eigentum des Investors verbleiben, die Pflege und Unterhaltung im Bebauungsplan festgelegt. Dipl.-Ing. Gräpel ergänzt, die Mulde sei ausdrücklich zur Sicherheit für Starkregenereignisse und Ableitung des daraus resultierenden zusätzlichen Wassers von den Grünflächen des Baugebietes konzipiert.

 

Auf RH Bekaans Frage bzgl. der notwendigen Parkplätze bei den sozialen Einrichtungen und der durch die Änderung der NBauO sodann bestehende Verpflichtung zur Überdachung solcher Flächen mit Photovoltaikanlagen führt M.Sc Lasar aus, eine Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Parkflächen sei aufgrund der eher geringen Zahl der erforderlichen Parkplätze nicht zu erwarten.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA sodann folgenden